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Löwenstark Consulting: „Jetzt PSD2-konforme Zahlungsarten im Online-Shop einbinden und Prozesse zur Verbesserung der Kundenzufriedenheit definieren“


Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)

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Braunschweig – Mit der sogenannten Payment Services Directive 2 (PSD2)-Richtlinie, die seit September 2019 gilt, soll der digitale Binnenmarkt beim Online- und Mobile-Payment dereguliert und innovativen Zahlungsdienstleistern der Markteintritt erleichtert werden. Mit steigender Anzahl an Schnittstellen und Marktteilnehmern erhöhen sich jedoch auch die Sicherheitsrisiken, weshalb mit PSD2 auch ein starke Kundenauthentifizierung SCA (Strong Customer Authentification) eingeführt wurde. Diese gilt für nahezu alle Online-Kartenzahlungen in der EU und soll Verbraucher bei elektronischen Zahlungen über Zahlungsdienstleister schützen.

Shopbetreiber müssen sich diesen neuen Gegebenheiten stellen und die sichere 2-Faktor-Authentifizierung in ihren Bezahlsystemen integrieren bzw. überprüfen, ob die Zahlungsarten PSD2-konform sind“, rät Hendrik Herms von der Löwenstark Consulting GmbH. Fehlt die starke Kundenauthentifizierung, kann die Bank die Kartenbelastung ablehnen und der Kaufvorgang wird abgebrochen. „Das verärgert nicht nur die Kunden, die ihr Einkaufserlebnis nicht wie gewünscht abschließen können. Den Shopbetreibern drohen auch Strafzahlungen und Abmahnungen“, so Hendrik Herms weiter. Shopbetreiber, die nicht selbst Zahlungsanbieter sind, müssen meist nur Kontakt mit ihrem Payment-Service-Provider aufnehmen und ein Extension-Update für den Bezahlvorgang nachrüsten. Dies trifft auf die Standard-Shops wie Magento oder Shopware und die Standard-Payment-Provider wie Wirecard oder PayOne zu. Eigenentwickelte Webshops benötigen eine individuelle Einbindung PSD2-konformer Zahlungsarten. Hendrik Herms empfiehlt dazu: „Sie sollten vor der Umstellung überlegen, welche zusätzlichen Optimierungen im Online-Shop nötig sind, um die Nutzer-Convenience zum Beispiel beim mobilen Shopping zu erhöhen. Da das Thema sehr komplex werden kann, ist es ratsam, den Relaunch des Online-Shops mit externer Unterstützung durchzuführen.“  

Der Countdown für die PSD2-konforme Umstellung der Online-Bezahlung ist eingeleitet – die Umsetzung muss spätestens bis 31. Dezember 2020 vollzogen sein. „Wer sich jetzt nicht auf den Weg macht und den Webshop PSD2-konform aufstellt, wird ab 2021 massiv an Umsätzen verlieren“, so Hendrik Herms abschließend.  

 

Über die Löwenstark Consulting GmbH

Als Teil der Löwenstark-Gruppe (www.loewenstark.com), die mit über 5.000 Kundenprojekten in 18 Jahren zu den erfahrensten und erfolgreichsten Agenturen für Online-Marketing zählt, ist die Löwenstark Consulting GmbH Experte für maßgeschneiderte digitale Lösungen und Strategien im Bereich E-Business. Die Löwenstark-Gruppe bietet nationalen und internationalen Teillösungen wie Suchmaschinen-Optimierung, Affiliate-, E-Mail-, Social Media- und Mobile-Marketing oder auch Google Adwords-Kampagnen an. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf Gesamtansätzen unter Berücksichtigung sämtlicher erforderlicher Tools.

Löwenstark Consulting GmbH

Petzvalstraße 38

38104 Braunschweig

 

Telefon: +49/531/213605500

Telefax: +49/531/21360579500

kontakt@loewenstark.com

www.loewenstark.com



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Hendrik Herms (Tel.: +49/531/379 600 71), verantwortlich.

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