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Zahlungsmoratorium verwalten: Prüfung - Nachweis - Prozesssteuerung


Von DSC Unternehmensberatung und Software GmbH

Auswirkungen des Coronavirus auf Forderungsmanagement und Beitreibungsverfahren in der Versorgungswirtschaft

Durch das von der Bundesregierung erlassene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht steht die Energieversorgungsbranche vor allem im Bereich des Forderungsmanagements, aber auch in anderen Bereichen wie Tarifierung, Absicherung durch Vorauszahlung etc. vor einer großen Herausforderung und gestiegenen finanziellen Risiken.

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Sollten keine weitergehenden gesetzlichen Regelungen getroffen werden, geht das Zahlungsausfallrisiko für Forderungen aus dem Zeitraum der Gültigkeit des Moratoriums komplett auf den Versorger über.

 

Es ist nicht abwegig zu vermuten, dass die temporären Liquiditätsengpässe nach Abflauen der Krise durch die Endkunden nicht immer zu bewältigen sind. Auf der anderen Seite fällt den Versorgern auch eine verantwortungsvolle Rolle im Strukturgefüge unserer Gesellschaft zu. Es gilt also, wirtschaftliche Interessen des Unternehmens sorgfältig mit der sozialen Verantwortung für die Betroffenen ins Gleichgewicht zu bringen.

 

Hier ist DSC für Sie der richtige Ansprechpartner, um den Spagat zwischen berechtigtem Endverbraucherschutz und der Wahrnehmung eigener wirtschaftlicher Interessen zu meistern.

 

Wir unterstützen Sie nach individueller Abstimmung bei der ad hoc notwendigen und schnell umzusetzenden Anpassung bestimmter Geschäftsprozesse unter Berücksichtigung bestehender Vorgaben des Moratoriums sowie einer effizienten und sozial verträglichen Abwicklung der Beitreibung nach Beendigung der aktuellen Krise.

 

Neben unserem Beratungs-Know-how steht Ihnen unsere umfangreiche Produktpalette im Bereich Forderungsmanagement zur Verfügung.

 

So dient z. B. das DSC Barzahlen-Framework als Lösungsansatz für Bargeldeinzahlungen in Zeiten geschlossener Kundencenter

 

Barzahlen wurde von der Cash Payment Solutions GmbH entwickelt und ist eine Zahlart, die Bargeld digitalisiert und damit in der D-A-CH-Region einmalig ist. Sämtliche Ein- und Auszahlungen können über Barcodes abgewickelt werden. 

 

Unsere Barzahlen-Bestandskunden haben bereits reagiert und zur Reduzierung der Ansteckungsrisiken für Ihre Mitarbeiter und Kunden die Kundencenter geschlossen.

 

Um den Kunden dennoch weiterhin Bargeldeinzahlungen zu ermöglichen, können diese fortan telefonisch Mitarbeiter des Kundencenters erreichen, um sich per SMS oder per E-Mail Zahlscheine zuschicken zu lassen. Mit diesem Zahlschein gehen die Kunden dann zur nächstgelegen Einzahlstelle, um offene Forderungen zu begleichen (u. a. Supermärkte und Drogerien, die auch in den kommenden Wochen dauerhaft geöffnet bleiben sollen).

 

Bieten auch Sie Ihren Kunden die Möglichkeit, Ihre Forderungen bequem und anonym bar im Einzelhandel zu bezahlen. Unsere digitalen Lösungen für die Kundeninteraktion können Sie in dieser herausfordernden Situation dabei unterstützen, Ihren Kundenservice möglichst umfassend aufrecht zu halten und gleichzeitig dem Social Distancing gerecht zu werden.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Vera Pfirmann (Tel.: 06203 6941-0), verantwortlich.

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