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Die BIG entlastet in Coronakrise Arbeitgeber und Selbstständige


Von BIG direkt gesund

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Stundung von SozialversicherungsbeiträgenDORTMUND. BIG direkt gesund weiß um die großen Probleme von Arbeitgebern und Selbstständigen, in Zeiten der Coronakrise ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. ...

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DORTMUND. BIG direkt gesund weiß um die großen Probleme von Arbeitgebern und Selbstständigen, in Zeiten der Coronakrise ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Daher hat die BIG seit Beginn der Pandemie die Möglichkeit eröffnet, die Beitragsberechnung für die Kranken- und Pflegeversicherung prüfen zu lassen. Dies ist für alle Selbstständigen möglich, die noch nicht in der niedrigsten Beitragsstufe eingestuft sind. Auch Stundungsanträge der Arbeitgeber für die Sozialversicherungsbeiträge der Mitarbeiter werden sehr wohlwollend geprüft. Bis 31. März 2020 gingen bei der BIG bereits 8950 Stundungsanträge ein. In normalen Zeiten sind es 30 pro Monat.

Zuvor alle Hilfsmaßnahmen ausschöpfen

"Arbeitgeber und freiwillig versicherte Selbstständige, die uns glaubhaft nachweisen, dass Sie aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Schieflage geraten sind, können ihre Sozialversicherungsbeiträge später zahlen. Wir hoffen, dass die Maßnahmen aus dem Hilfspaket der Bundesregierung möglichst zügig greifen. So können wir zumindest die Stundung für die Monate März und April gewährleisten", sagt Peter Kaetsch, Vorstandsvorsitzender der BIG. Bevor ein Arbeitgeber eine Stundung beantrage, sollte er alle anderen Maßnahmen aus den verschiedenen Hilfspaketen und Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung wie Kurzarbeitergeld ausgeschöpft haben, so Kaetsch.

Stundung zinsfrei möglich

Einer Sicherheitsleistung bedarf es bei der Stundung aktuell nicht. Stundungszinsen werden ebenfalls nicht berechnet. Soweit Säumniszuschläge oder Mahngebühren zunächst erhoben wurden oder werden, können diese auf Antrag des Arbeitgebers wieder erlassen werden. Bei Arbeitgebern, die erheblich von der Krise betroffen sind, verzichtet die BIG für März und April auf Vollstreckungsmaßnahmen bei allen rückständigen oder bis dahin fällig werdenden Beiträgen.

Einnahmen brechen weg, Ausgaben erhöhen sich

"Wir versuchen den Unternehmen und Selbstständigen die Situation so weit wie möglich zu erleichtern. Es ist für alle Seiten eine äußerst schwierige und unglückliche Situation. Mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung werden Krankenhäuser, Ärzte, Pflegepersonal, Medikamente, Desinfektionsmittel, Schutzmasken, Beatmungsgeräte, Krankengeld und vieles mehr finanziert. Und gerade hier steigen die Ausgaben aufgrund der Corona-Krise", so Peter Kaetsch. Andererseits brächen den Krankenkassen durch die Kurzarbeit, eine vermutlich steigende Arbeitslosigkeit und eben Stundung oder Reduzierung der Krankenversicherungsbeiträge hohe Einnahmen weg. "Auch das Kurzarbeitergeld und die Renten werden aus Sozialversicherungsbeiträgen finanziert. Eine Stundung oder Reduzierung der Beiträge kann daher nur eine Lösung für einen überschaubaren Zeitraum sein", betont Kaetsch.

Mehr Informationen zur Stundung gibt es hier: https://www.big-direkt.de/de/ueber-die-big/arbeitgeber/aktuelles/corona-5-erleichterte-stundung-von-sozialversicherungsbeitraegen.html Kontakt
BIG direkt gesund
Bettina Kiwitt
Rheinische Str. 1
44137 Dortmund
0231-5557-1016
bettina.kiwitt@big-direkt.de
http://www.big-direkt.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Bettina Kiwitt (Tel.: 0231-5557-1016), verantwortlich.

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