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Professionelle Hygienemaßnahmen aktuell so wichtig wie nie zuvor


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Die Corona-Krise macht es nötig, noch mehr auf Hygiene zu achten als sonst. Das betrifft die Reinigung der Büroräume ebenso wie die Arbeits- und Verhaltensweisen der Belegschaft. Insbesondere bei den Unternehmensprozessen muss darauf geachtet werden, dass sauber gearbeitet wird und die Hygieneschutzmaßnahmen eingehalten werden. In einigen Fällen kann es nötig sein, individuelle Regelungen für Ausnahmesituationen zu treffen, grundsätzlich sollte das Hygienekonzept eines Unternehmens aber durchgängig eingehalten werden.

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Das passende Reinigungskonzept für Büroräume

 

Um die Gefahr von Ansteckungen zu vermeiden, ist es wichtig, die Büroräume sauber zu halten. Hierzu gehört beispielsweise, regelmäßig zu lüften. Durch einen kontinuierlichen Luftaustausch ist es möglich, die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Ebenso sollten die Schreibtische und Arbeitsplätze zum Feierabend immer gründlich gereinigt zurückgelassen werden, damit am nächsten Morgen unbeschadet weitergearbeitet werden kann.

 

Bei der Reinigung der Büroräume sollte ein spezielles Hygienekonzept zum Tragen kommen. Einige Unternehmen erarbeiten ein solches Konzept selbst und setzen dieses um. Hierfür müssen allerdings Zeit und Geld eingeplant werden. Deswegen arbeiten viele Betriebe mit einer professionellen Büroreinigung zusammen. Diese kümmert sich darum, dass die Mitarbeiter in einer gut gepflegten Umgebung tätig werden und somit sehr produktiv sind. Sie können sich auf ihre Kernkompetenzen konzentrieren, ohne sich über Reinigungsaufgaben große Gedanken machen zu müssen. Aktuell kann es nötig sein, sich mit der Büroreinigung noch einmal zusammenzusetzen, und die bereits genutzten Serviceleistungen eventuell zu erweitern.

 

Hygienerichtlinien für die Belegschaft aufstellen

 

Ein Hygienekonzept ist immer nur so gut wie die Mitarbeiter, die es umsetzen. Deswegen sollten konkrete Hygienerichtlinien für die Belegschaft erarbeitet und durchgesetzt werden. Hierzu kann beispielsweise gehören, mit speziellen Masken zu arbeiten oder einen Arbeitsplatz nach bestimmten Arbeitsschritten zu desinfizieren. Zudem sollte dafür gesorgt werden, dass die Belegschaft die Abstandsregeln einhält und sich in den Pausen so verhält, dass eine Ansteckung unwahrscheinlich wird.

 

Damit die Belegschaft das Hygienekonzept kennt und weiß, wie es dieses umsetzen muss, bieten sich Schulungen an. Hier können die Grundlagen des Konzepts vorgestellt und einzelne Maßnahmen trainiert werden. Momentan bietet es sich an, solche Schulungen digital durchzuführen, um so das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Alternativ besteht die Möglichkeit, individuelle Gespräche mit jedem einzelnen Mitarbeiter zu führen. Das ist allerdings nur in kleinen Betrieben mit einer überschaubaren Belegschaft sinnvoll. Wichtig ist vor allem, dass die Mitarbeiter die Regeln kennen und diese schriftlich ausgehändigt bekommen haben. Nur wenn sie mit diesen vertraut sind und sie tatsächlich umsetzen, hat das Hygienekonzept die Chance, erfolgreich zu sein.

 

Auf saubere Unternehmensprozesse setzen

 

Die Corona-Krise ist ein wunderbarer Anlass, um sich mit den internen Unternehmensprozessen intensiv zu beschäftigen. Häufig besteht hier nämlich Optimierungspotenzial beim Einsatz der Ressourcen und bei der Hygiene. Viele Maßnahmen, die im klassischen Berufsalltag funktionieren und kein Problem darstellen, können während der Krise zu einer echten Gefahr werden. Deswegen kann es nötig sein, Anpassungen an den Unternehmensprozessen vorzunehmen.

 

Ein wichtiger Schritt besteht beispielsweise darin, die Gefährdungsbeurteilungen der einzelnen Betriebsbereiche noch einmal genau durchzugehen und neu zu bewerten. Durch die Pandemie liegen häufig nämlich andere Gefährdungen vor als unter normalen Bedingungen. Außerdem kann es nötig sein, die Arbeitsschutzrichtlinien und die Verfahrensanweisungen anzupassen. So wissen alle Mitarbeiter immer genau, worauf beim Thema Sicherheit zu achten ist und wie sie arbeiten müssen, um Gefährdungen so klein wie möglich zu halten.

 

Individuelle Regelungen in Ausnahmesituationen

 



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