- Was können Anleger tun? - Mögliche Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat wird geprüft - Auch Wirtschaftsprüfer und Ratingagenturen könnten in die Haftung genommen werden - Erhalten Anleger eine Quote im Insolvenzverfahren? - Rechte der Anleger
Aktionäre, Anleihegläubiger, aber auch Anleger von Zertifikaten etc. sehen sich durch die Insolvenz der Wirecard AG enormen Verlusten ausgesetzt. Zum derzeitigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob das Unternehmen liquidiert wird oder aber fortbestehen kann. Sowohl den Anleihegläubigern als auch den Aktionären stellen sich die Fragen, ob sie Forderungen im Insolvenzverfahren haben, wie hoch diese sein werden und ob sie Ansprüche gegen nicht insolvente Anspruchsgegner haben und diese durchsetzen können.
Artikel bewerten
Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller Femke Brömmekamp (+49 211 828 977 118) verantwortlich.
Keywords
Wirecard Insolvenz, Wirecard Schadenersa...
Mit Pressemitteilungen sichtbarer bei Google.
39,- € zzgl. MwSt.
In vielen Haushalten in Mönchengladbach schlummern unentdeckte Schätze – nicht in Form von Goldbarren, sondern als Altmetall in Kellern, Garagen und Schuppen. Angesichts steigender Rohstoffpreise ... | mehr
In der traditionsreichen Industriestadt Witten, einem geografischen und historischen Ankerpunkt des Ruhrgebiets, vollzieht sich derzeit ein leiser, aber tiefgreifender Wandel in der Entsorgungswirtschaft. Was in ... | mehr
Advertisement/Advertising – This article is distributed on behalf of Mogotes Metals Inc. and Sibanye-Stillwater Ltd., with whom SRC swiss resource capital AG has paid IR ... | mehr