- Was können Anleger tun? - Mögliche Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat wird geprüft - Auch Wirtschaftsprüfer und Ratingagenturen könnten in die Haftung genommen werden - Erhalten Anleger eine Quote im Insolvenzverfahren? - Rechte der Anleger
Aktionäre, Anleihegläubiger, aber auch Anleger von Zertifikaten etc. sehen sich durch die Insolvenz der Wirecard AG enormen Verlusten ausgesetzt. Zum derzeitigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob das Unternehmen liquidiert wird oder aber fortbestehen kann. Sowohl den Anleihegläubigern als auch den Aktionären stellen sich die Fragen, ob sie Forderungen im Insolvenzverfahren haben, wie hoch diese sein werden und ob sie Ansprüche gegen nicht insolvente Anspruchsgegner haben und diese durchsetzen können.
Artikel bewerten
Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller Femke Brömmekamp (+49 211 828 977 118) verantwortlich.
Keywords
Wirecard Insolvenz, Wirecard Schadenersa...
Mit Pressemitteilungen sichtbarer bei Google.
39,- € zzgl. MwSt.
Liebe Leserinnen und Leser, morgen ist es so weit: Am Freitag, den 29. Mai, von 17 bis 18 Uhr begrüßen wir Deepak Varshney, CEO von Formation ... | mehr
Advertisement – This article is distributed on behalf of U.S. GoldMining Inc. and Southern Cross Gold Consolidated Ltd., with which SRC swiss resource capital AG ... | mehr
Anzeige/Werbung - Dieser Artikel wird verbreitet im Namen von U.S. GoldMining Inc. und Southern Cross Gold Consolidated Ltd., mit der die SRC swiss resource capital ... | mehr
Die Seite wird geladen.