- Was können Anleger tun? - Mögliche Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat wird geprüft - Auch Wirtschaftsprüfer und Ratingagenturen könnten in die Haftung genommen werden - Erhalten Anleger eine Quote im Insolvenzverfahren? - Rechte der Anleger
Aktionäre, Anleihegläubiger, aber auch Anleger von Zertifikaten etc. sehen sich durch die Insolvenz der Wirecard AG enormen Verlusten ausgesetzt. Zum derzeitigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob das Unternehmen liquidiert wird oder aber fortbestehen kann. Sowohl den Anleihegläubigern als auch den Aktionären stellen sich die Fragen, ob sie Forderungen im Insolvenzverfahren haben, wie hoch diese sein werden und ob sie Ansprüche gegen nicht insolvente Anspruchsgegner haben und diese durchsetzen können.
Bewerten Sie diesen Artikel
Hinweis: Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller Femke Brömmekamp (+49 211 828 977 118) verantwortlich.
Keywords
Wirecard Insolvenz, Wirecard Schadenersa...
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.
Inhalt der Pressemitteilung nicht korrekt?
* einmalig 39€ zzgl. MwSt. Freischaltung der Funktion erfolgt innerhalb 1-2 Arbeitstage nach Zahlungseingang.
Advertisement/Promotion – This article is distributed on behalf of Sibanye-Stillwater Ltd. and Aurania Resources Ltd., with whom SRC swiss resource capital AG has paid IR ... | mehr
Anzeige/Werbung - Dieser Artikel wird verbreitet im Namen von Sibanye-Stillwater Ltd. und Aurania Resources Ltd., mit der die SRC swiss resource capital AG bezahlte IR-Beraterverträge ... | mehr
Pünktlich zum Beginn des Winterhalbjahrs, das traditionell die beste Zeit für steigende Gold- und Silberpreise ist, legten die Notierungen von Gold und Silber Anfang September wieder kräftig ... | mehr