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Die neue Plattform to Business Verordnung tritt in Kraft


Von Fieldfisher (Germany) LLP

Was Online-Vermittlerdienste nun beachten sollten, weiß Fieldfisher

Die europäische Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Transparenz und Fairness, kurz P2B, tritt heute in Kraft. Anbieter von Online-Vermittlerdiensten sind nun verpflichtet, Ihren gewerblichen Kunden außergerichtliche Streitbeilegung anzubieten...
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Hamburg, 12.07.2020 (PresseBox) - Die europäische Verordnung (EU) 2019/1150 zur Förderung von Transparenz und Fairness, kurz P2B, tritt heute in Kraft. Anbieter von Online-Vermittlerdiensten sind nun verpflichtet, Ihren gewerblichen Kunden außergerichtliche Streitbeilegung anzubieten und hierfür Mediatoren zu benennen, mit denen sie zusammenarbeiten. Dr. Felix Wittern, Partner bei Fieldfisher Germany (LLP) erläutert, was Plattformen bei der Benennung von Mediatoren jetzt beachten sollten.

Mit der P2B Verordnung (Verordnung zur Förderung von Transparenz und Fairness), die am 12. Juli 2020 in Kraft tritt, besteht nun die Verpflichtung für Anbieter von Online-Vermittlerdiensten Mediatoren auf ihrer Website zu benennen. Diese sollen im Streitfall mit Ihren gewerblichen Kunden zusammenarbeiten, um eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Von der Meditationspflicht sind hierbei Anbieter betroffen, die ihren gewerblichen Kunden auf ihrer Plattform die Möglichkeit eröffnen, Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher anzubieten. Dazu zählen große Marktplatz-Player wie Amazon oder Ebay, aber auch Preisvergleichsportale wie beispielsweise IDEALO oder Check24, sowie Suchmaschinen wie etwa Google oder Bing.

"Plattformen sollten die neue Verordnung nicht nur als Pflicht, sondern auch als Chance zur außergerichtlichen Streitbeilegung begreifen", so Dr. Felix Wittern, Anwalt für Technologie, Outsourcing und Datenschutz und Partner bei Fieldfisher. Die außergerichtliche Streitbeilegung ist eine Form der kooperativen Konfliktlösung, bei der sich die beiden Konfliktparteien unter Zuschaltung eines neutralen Mediators auf eine gemeinsame Lösung unter Einbezug individueller Kriterien und Gesichtspunkte einigen. Dabei bestimmen Sie die Rahmenbedingungen eigenständig – alternativ können internationale Standards angewandt werden.  Eine erzielte Einigung kann dann rechtlich so gestaltet werden, dass kein langwieriges und kostspieliges Gerichtsverfahren mehr notwendig ist. "Dabei sollte allerdings besonders darauf geachtet werden, erfahrene und vor allem ausgebildete Mediatoren mit entsprechender Branchenkenntnis zu benennen, damit die Gesprächsführung erfolgreich und effizient verläuft. Denn eine mangelnde Sachkompetenz des Mediators kann am Ende dazu führen, dass der Konflikt letztlich doch vor Gericht gebracht werden muss" erklärt Dr. Felix Wittern, "Die Umsetzung der neuen Verordnung kann die außergerichtliche Konfliktlösung im e-Commerce Sektor auf ein ganz neues Level bringen. Wir sind überzeugt, dass alle beteiligten Parteien davon profitieren werden."


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