Baden-Württemberg:
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Treffen in der Öffentlichkeit von 20 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.
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Private Treffen ohne Personenlimit bei Verwandtschaft.
Bayern:
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Treffen in der Öffentlichkeit von 10 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.
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In privaten Räumen gibt es keine Begrenzung mehr, es soll aber weiterhin 1,5 Meter abstand gelten. Die Räumlichkeiten sollen dies garantieren können.
Berlin:
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Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin und werden auch bei Nichteinhaltung bestraft.
Brandenburg:
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Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Wie in Berlin müssen aber auch hier die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.
Bremen:
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Treffen in der Öffentlichkeit von 10 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.
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Unbegrenzte Personenanzahl bei Treffen von zwei Haushalten.
Hamburg:
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In privaten Räumen ist das Treffen von 25 Personen erlaubt.
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Treffen in der Öffentlichkeit von 10 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.
Hessen:
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Treffen in der Öffentlichkeit von 10 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.
Mecklenburg-Vorpommern:
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Abstandseinhaltung und Hygienemaßnahmen.
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keine festgelegte Personenzahl mehr.
Niedersachsen:
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Treffen in der Öffentlichkeit von 20 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.
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Private Treffen ohne Personenlimit bei Verwandtschaft erlaubt.
Nordrhein-Westfalen:
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Treffen in der Öffentlichkeit von 10 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.
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Private Treffen ohne Personenlimit bei Verwandtschaft erlaubt.
Rheinland-Pfalz:
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Treffen in der Öffentlichkeit von 10 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.
Saarland:
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Treffen in der Öffentlichkeit von 10 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.
Sachsen:
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Treffen in der Öffentlichkeit von 10 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.
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Treffen von bis zu 100 Menschen bei Familientreffen erlaubt.
Sachsen-Anhalt:
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Es gibt kein Kontaktverbot mehr. Die Regierung empfiehlt jedoch ein Limit von 10 Personen bei der Zusammenkunft von mehreren Haushalten.
Schleswig-Holstein:
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Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen sind im privaten Raum zulässig.
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Draußen dürfen sich bis zu 150 Menschen versammeln.
Thüringen:
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Es gibt kein Kontaktverbot mehr. Die Regierung empfiehlt jedoch ein Limit von 10 Personen bei der Zusammenkunft von mehreren Haushalten.
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