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Aktuelle Kontaktbestimmungen der Bundesländer:


Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)

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Baden-Württemberg:

  • Treffen in der Öffentlichkeit von 20 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.

  • Private Treffen ohne Personenlimit bei Verwandtschaft.

 

Bayern:

  • Treffen in der Öffentlichkeit von 10 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.

  • In privaten Räumen gibt es keine Begrenzung mehr, es soll aber weiterhin 1,5 Meter abstand gelten. Die Räumlichkeiten sollen dies garantieren können.

 

Berlin:

  • Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr. Abstands- und Hygieneregeln gelten aber weiterhin und werden auch bei Nichteinhaltung bestraft.

 

Brandenburg:

  • Es gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Wie in Berlin müssen aber auch hier die Abstands- und Hygieneregeln eingehalten werden.

 

Bremen:

  • Treffen in der Öffentlichkeit von 10 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.

  • Unbegrenzte Personenanzahl bei Treffen von zwei Haushalten.

 

Hamburg:

  • In privaten Räumen ist das Treffen von 25 Personen erlaubt.

  • Treffen in der Öffentlichkeit von 10 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.

 

Hessen:

  • Treffen in der Öffentlichkeit von 10 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.

 

Mecklenburg-Vorpommern:

  • Abstandseinhaltung und Hygienemaßnahmen.

  • keine festgelegte Personenzahl mehr.

 

Niedersachsen:

  • Treffen in der Öffentlichkeit von 20 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.

  • Private Treffen ohne Personenlimit bei Verwandtschaft erlaubt.

 

Nordrhein-Westfalen:

  • Treffen in der Öffentlichkeit von 10 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.

  • Private Treffen ohne Personenlimit bei Verwandtschaft erlaubt.

 

Rheinland-Pfalz:

  • Treffen in der Öffentlichkeit von 10 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.

 

Saarland:

  • Treffen in der Öffentlichkeit von 10 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.

 

Sachsen: 

  • Treffen in der Öffentlichkeit von 10 Personen aus mehreren Haushalten erlaubt.

  • Treffen von bis zu 100 Menschen bei Familientreffen erlaubt.

 

Sachsen-Anhalt:

  • Es gibt kein Kontaktverbot mehr. Die Regierung empfiehlt jedoch ein Limit von 10 Personen bei der Zusammenkunft von mehreren Haushalten.

 

Schleswig-Holstein:

  • Zusammenkünfte von bis zu 50 Personen sind im privaten Raum zulässig.

  • Draußen dürfen sich bis zu 150 Menschen versammeln.

 

Thüringen:

  • Es gibt kein Kontaktverbot mehr. Die Regierung empfiehlt jedoch ein Limit von 10 Personen bei der Zusammenkunft von mehreren Haushalten.






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