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Größtmöglicher Brandschutz für die Kellerdecke


Von HECK Wall Systems GmbH

Kellerdeckendämmung optimiert Wärmeschutz und Wohnraumklima

Oft bekommt man trotz optimal gedämmter Außenwände kalte Füße. Der Grund hierfür sind oftmals schlecht isolierte Kellerdecken. Besonders in alten Gebäuden fließt die Wärme aufgrund einer fehlenden Deckendämmung im Untergeschoss meist ungehindert ab. Abhilfe schafft hier die richtige Isolierung, die zu einer Erhöhung des Wärmeschutzes beiträgt und das Wohnraumklima optimiert.

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Oft bekommt man trotz optimal gedämmter Außenwände kalte Füße. Der Grund hierfür sind oftmals schlecht isolierte Kellerdecken. Besonders in alten Gebäuden fließt die Wärme aufgrund einer fehlenden Deckendämmung im Untergeschoss meist ungehindert ab. Abhilfe schafft hier die richtige Isolierung, die zu einer Erhöhung des Wärmeschutzes beiträgt und das Wohnraumklima optimiert.

Das erste Wärmedämm-Verbundsystem mit A1-Zulassung, also mit maximalem Brandschutz, ist nun auch für die Kellerdecke verfügbar. Im Kern besitzt die Isolierung mit dem Namen HECK MW A1 eine nicht-brennbare Steinwolle-Dämmplatte. Diese wird mit weißem Mörtel verbunden und anschließend mit einem Armierungsgewebe versehen.

Die Dämmung für Kellerdecken von HECK ist in drei unterschiedlichen Varianten und für verschiedene Nutzungszwecke zu haben. Dienen die Kellerräume beispielsweise als Gästezimmer, Sauna oder Büro, eignet sich das hochwertige Exemplar des Dämmsystems. Dieses ist zusammengesetzt aus einer verklebten Dämmplatte, der Armierungsschicht und einem Anstrich in weiß oder farbig. Ist der Keller zum Beispiel als Werk- oder Technikraum umfunktioniert und wird weniger häufig genutzt, ist das solide Dämmmodell gut geeignet. Hier wird die ohnehin beschichtete Steinwolle-Dämmplatte lediglich mit Airless-Farbe besprüht. Oft sind im Keller einfache Abstell- und Lagerräume, für die eine funktionale Isolierung der Decke vollkommen ausreicht. Hier können beschichtete Dämmplatten von HECK eingesetzt werden, die nicht weiter behandelt sind.

Seit 2020 gibt es weitere steuerliche Anreize für in Wohnhäusern eingesetzte energetische Maßnahmen. Zu diesen Subventionen zählten auch Kellerdecken-Dämmungen. Das Haus muss lediglich älter als zehn Jahre alt sein. So können über drei Jahre hinweg unterm Strich 20 Prozent der Aufwendungen bei der Einkommenssteuer geltend gemacht werden.

Zwangsläufig fällt beim Zuschneiden der Dämmplatten Verschnitt an. Dieser kann komplett recycelt und bei der Herstellung neuer Isolierungsprodukte eingesetzt werden. HECK Wall Systems bietet dafür einen speziellen Rücknahme-Service an.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Torsten Küster (Tel.: 08293 9650080), verantwortlich.

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