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Schiedsverfahren per Videokonferenz gegen den Willen einer Partei


Von GSL Consulting GmbH

Gerade in Corona-Zeiten stellt sich auch bei Streitigkeiten im Bereich Logistik und Transport die Frage: wie bekommt man rasch eine Entscheidung des Rechtsstreits? Schiedsgerichte sind eine Alternative zur staatlichen Gerichtsbarkeit und sie können mit einer besonders flexiblen Verfahrensgestaltung punkten. Dieser gerade in der momentanen Situation, die Reisen und Versammlungen unmöglich macht, beachtenswerte Vorteil erhielt weiteren Auftrieb durch eine Entscheidung des österreichischen Obersten Gerichtshofs, der es einem Schiedsgericht ermöglichte, eine Verhandlung per Videokonferenz anzuordnen, auch wenn eine Partei dem widerspricht (Oberster Gerichtshof der Republik Österreich, Beschluss vom 23. Juli 2020, Az. 18 ONc 3/20s).

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Beat Schlumpf (Tel.: 41 41 500 68 85), verantwortlich.

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