- Unternehmensrettung auch gegen den Willen einzelner Gläubiger - Unternehmer kann aus einer Vielzahl an Sanierungsoptionen wählen - www.starug-saninsfog.de: Was Unternehmer über das neue Sanierungsgesetz (SanInsFoG) wissen müssen.
Das StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz) vereinfacht deutlich die finanzwirtschaftliche Restrukturierung von Unternehmen. Unternehmer können aus modularen Bausteinen wählen und behalten so das Steuer weiter in der Hand. Ziel ist der Abschluss eines Restrukturierungsplans mit den Gläubigern. Dabei gilt das Mehrheitsprinzip, womit auch gegen den Willen einzelner Gläubiger Maßnahmen durchgesetzt werden können. Die weiteren Möglichkeiten der Verwertungs- und Vollzugssperre geben den Unternehmen zudem ausreichend Zeit und Ruhe, um einen Restrukturierungsplan zu entwickeln und mit den Gläubigern abzustimmen. www.starug-saninsfog.de zeigt, was Unternehmer über das neue StaRUG-Verfahren wissen müssen, wie sie es anwenden können und welche Voraussetzungen erforderlich sind.
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller Markus Haase (+49 171 331 60 15) verantwortlich.
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