Planer und Bauherren entscheiden über den Einsatz
Planer und Bauherren legen die Anforderungen fest. Eine verpflichtende baurechtliche Regelung zum Einsatz von Rohrdämmstoffen mit keiner oder geringer Rauchentwicklung gibt es momentan nicht.
Empfehlenswert ist der Einsatz von Rohrdämmstoffen mit einer Rauchentwicklungsklassifizierung s1 zum Beispiel bei vorhandenen rauchempfindlichen technischen Geräten. Eine Kontaminierung mit Rauch kommt in solchen Fällen oft teurer als Schäden durch das eigentlich Brandgeschehen.
Link zu den neuen Kälterohrträgern:
https://www.walraven.com/de/kaelterohrtraeger/bisofix-e-s1s2/
Walraven ist einer der führenden Hersteller von Montage- und Installationssystemen in den Bereichen Befestigung, Brandschutz und sanitäre Vorwand.
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