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Wann müssen Bitcoin und Co. versteuert werden?


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Nicht erst seit dem Coinbase Börsengang wissen Anleger, dass sich ein Investment in Bitcoin, Ether und Co. durchaus lohnen könnte. Dabei sind nicht nur institutionelle Anleger und altehrwürdige Bankhäuser auf die Höhenflüge der Kryptowährungen aufmerksam geworden, sondern auch die deutsche Finanzverwaltung. Viele Anleger, die im März 2020 allem Bitcoin günstig kaufen konnten, sitzen jetzt mitunter auf hohen Gewinnen. Wann und vor allem wie müssen Gewinne aus Kryptowährungen besteuert werden. Unterliegt allein der Besitz von Coin und Token schon der Steuerpflicht? Das alles haben wir hier zusammen gefasst.

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Wann ist Krypto steuerfrei?

Nach Ansicht der deutschen Finanzbehörden handelt es sich bei Krypto-Coins nicht um eine Währung, sondern um ein immaterielles Wirtschaftsgut, dessen purer Besitz nicht direkt steuerpflichtig ist. Eine steuerliche Anzeigepflicht entsteht erst, wenn innerhalb eines Jahres nach dem Kaufdatum durch eine Veräußerung ein Gewinn erzielt wird. 

Erwarben wir also im März 2020 zu günstigen Konditionen Bitcoin, stellt dieses noch keinen steuerlich relevanten Fall dar. Genauso verhält es sich, wenn Kryptowährung verschenkt oder gewonnen wird. Gewinnen wir in einem Online-Casino Bitcoin, ist dieses noch kein steuerlich relevanter Tatbestand. Wir haben verschiedene Anbieter bei kryptocasinos.com verglichen, die ein Glücksspiel mit Kryptowährungen anbieten und zu den steuerlichen Regelungen befragt.

Es bestehen auch noch andere Möglichkeiten, Kryptowährungen zu generieren. Durch eine zufällige oder geplante Fork zum Beispiel oder durch das sogenannte Minen, dem Generieren von Kryptowährung.

Wie wir die Kryptowährung erworben haben, ist also zunächst einmal nicht relevant. Viel wichtiger ist die Spekulationsfrist von einem Jahr. Halten wir unsere Bitcoin für mindestens ein Jahr und verkaufen nach einem Jahr und einem Tag, dann steht uns der Gesamtgewinn steuerfrei zur Verfügung. Damit haben wir einen klaren Vorteil gegenüber Investments in Aktien oder sonstigen Wertpapieren. Verkaufen wir innerhalb der Spekulationsfrist von einem Jahr, müssen die Erlöse aus dem Kryptohandel versteuert werden.

Aber Achtung - hier lauert so manche Falle! Die Steuerfreiheit bezieht sich nur auf Erlöse aus sogenannten “echten Coins”. Wer mit Derivaten oder EFT auf steigende und fallende Kurse setzt, muss entstehende Gewinne versteuern. 

 

Wie werden Erlöse aus Kryptohandel versteuert?

Im Kryptohandel kommt es zu einem Einkommen, wenn Kryptowährung verkauft wird. Die steuerlichen Pflichten entstehen, wenn Gewinne aus Veräußerungen innerhalb eines Jahres nach Kaufdatum entstehen. Das betrifft sowohl private Anleger als auch Unternehmen. Die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis stellt den zu versteuernden Gewinn dar.

 

Krypto im Privatvermögen

Privatpersonen, die ihr Glück im Krypto - Handel versuchen, zahlen Steuern auf Verkaufserlöse entsprechend ihres individuellen Steuersatzes. Anders als angenommen fällt keine Kapitalertragssteuer an, sondern Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Hierfür gilt ein Freibetrag von aktuell 600 Euro pro Jahr und pro Person.

 

Krypto im Betriebsvermögen

Immer mehr Unternehmen sehen in Kryptowährungen eine gute Ergänzung für die aktuellen Anlageportfolios. Bei der Veräußerung von Kryptowährung innerhalb eines Jahres werden die folgenden Steuerarten für Unternehmen erhoben:

  • Einkommenssteuer bzw. Körperschaftssteuer

  • Gewerbesteuer

 

Sonderfall Kryptowährung als Zahlungsmittel

Schon längst sind viele Krypto-Coins als Zahlungsmittel für Online-Dienstleistungen oder Waren anerkannt. Die Akzeptanz der binären Rechenreihen, aus denen die Coins bestehen, wächst rasant. Zum Beispiel wird der Dogecoin, der ursprünglich als Spaßwährung auf den Markt gebracht wurde für die Zahlung von Online - Trinkgeldern regelmäßig verwendet.

Wer Bitcoin, Ether oder andere Kryptos als Zahlungsmittel einsetzt, tätigt ein privates Veräußerungsgeschäft, welches wiederum der Steuerpflicht unterliegt.

Dass die Finanzbehörde in Kryptowährungen kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern ein immaterielles Wirtschaftsgut sehen, haben wir bereits klargestellt. Natürlich kann jeder Gewerbetreibende klar entscheiden, ob er seine Waren oder Dienstleistungen gegen Coins anbieten möchte, aber eine gesetzliche Pflicht dazu besteht nicht. Das Gesetz sagt ganz klar aus, wenn kein Emittent hinter einer Währung steht, dann ist sie kein gesetzliches Zahlungsmittel.

 

Gewinne aus Kryptoveräußerungen einfach verschweigen?

Auch wenn die Rechtsprechung in Bezug auf die Besteuerung der Veräußerungsgewinne noch recht verwirrend ist und sich in der Findungsphase befindet, ist es nicht ratsam, Gewinne aus Veräußerungen (auch nicht vorerst) zu verschweigen. 

Bei der vorherrschenden Dezentralität und Architektur der Blockchains ist die Versuchung natürlich groß und lässt den einen oder anderen denken “Das können die ja gar nicht nachvollziehen!” Allerdings ist auch absolute Transparenz der Blockchains einer der Vorteile von Kryptowährungen. Es besteht keine Anonymität beim Krypto - Handel, sodass persönliche Daten leicht mit Adressen in der Blockchain in Verbindung gebracht werden können.

Verschweigen Anleger ihre Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen, können steuerrechtliche sowie strafrechtliche Konsequenzen drohen. Neben einer Steuernachzahlung wären Zinsen und Verspätungszuschläge zu zahlen. Nicht selten werden sogar Freiheitsstrafen von bis zu 10 Jahren verhängt. 

 

Fazit

Wie es jeder Einzelne, mit den zu zahlenden Steuern handhabt, bleibt jedem selbst überlassen. Wer ganz legal auf seine Veräußerungsgewinne aus dem Krypto-Handel keine Steuern zahlen möchte, der benötigt nur ein wenig Geduld. Nach einer Haltefrist von einem Jahr sind Gewinne aus Krypto-Veräußerungen grundsätzlich steuerfrei.

 


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