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Haben Sie in Deutschland zu viel Autobahn-Maut gezahlt?


Von GSL Consulting GmbH

In der Rechtssache C-321/19 hat der EuGH mit Urteil vom 28. Oktober 2020 entschieden, dass die deutsche Autobahn-Maut gegen europäisches Recht verstösst, da die Kosten der Verkehrspolizei in die Kalkulation der Mautsätze mit eingeflossen sind. In welchem Umfang Beträge zurückzuerstatten sind, wird derzeit in dem noch anhängigen Verfahren vor dem OVG Münster (Aktenzeichen: 9 A 118/16) geprüft; auszugehen dürfte von 4-6 % sein.

 

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Weitere Details finden Sie auf unserer Homepage https://is.gd/r8C2qq

 

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Beat Schlumpf (Tel.: 41 41 500 68 85), verantwortlich.

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