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EU-Kommission beschließt neue EU Standard-Datenschutzklauseln


Von SecureDataService

SecureDataService liefert den Wortlaut dieser Klauseln in praxisgerechter Form unter https://www.eu-scc.info

Seit dem Urteil "Schrems II" des EuGH am 16.07.2020 besteht ein "digitaler Graben" zwischen Europa und den USA . Nicht nur, dass der EuGH (wenig überraschend) das umstrittene EU-US-PrivacyShield stürzte; es wurde auch der eigentlich bewährte EU-Standardvertrag...
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Mönchengladbach, 18.06.2021 (PresseBox) - Seit dem Urteil "Schrems II" des EuGH am 16.07.2020 besteht ein "digitaler Graben" zwischen Europa und den USA .

Nicht nur, dass der EuGH (wenig überraschend) das umstrittene EU-US-PrivacyShield stürzte; es wurde auch der eigentlich bewährte EU-Standardvertrag in Frage gestellt.

Das hat für europäische Unternehmen größte Konsequenzen, denn es fehlen nun zwei wichtige Rechtsgrundlagen für die Nutzung fast aller US-Cloud-Dienste (wie z.B. Microsoft 365, ZOOM  und viele andere). Die Fachwelt ist ratlos... und die Datenschutz-Aufsichtsbehörden verschicken kritische Fragebögen. Die Frage nach der Rechtmäßigkeit von Drittland-Datentransfers ist seit Juli 2020 wohl eine der heißesten Datenschutz-Baustellen überhaupt.

Elf Monate nach dem EuGH-Urteil beschließt die EU-Kommission am 04.06.2021 endlich die neuen EU-Standardvertragsklauseln. Auch wenn die EU-Kommission selbst von einer "leicht umzusetzenden Vorlage" spricht, so handelt es sich doch um ein sehr komplexen Text mit hohen inhaltlichen Anforderungen. Damit kann niemand wirklich arbeiten.

=> Lesen Sie diese neue Vertragsvorlage unter https://www.eu-scc.info in einer lesbaren und anwendbaren Form zu veröffentlichen. Verfügbar in Deutsch und Englisch. Kommentiert. Kostenlos.

Die Website https://www.eu-scc.info liefert Ihnen einen gut lesbaren Vertragstext, den die Vertragspartner tatsächlich verstehen können.  Nur so kommen sie zu einem belastbaren Ergebnis. Beachten Sie bitte: Der Übersichtlichkeit halber konzentrieren wir uns dort auf EINES von VIER Szenarien, nämlich die "klassische Auftragsverarbeitung".

Unsere Website liefert nicht einfach nur den reinen Vertragstext, sondern wir weisen direkt auch auf die wesentlichen Knackpunkte hin. Dies ermöglich Ihnen ein erstes Gesamt-Verständnis.

In unserem Datenschutz-Praxisleitfaden PrivazyPlan® gehen wir natürlich intensiv und praxisnah auf dieses Thema ein.

Für Anfragen der Presse stehen wir gerne zur Verfügung.

[Ist der "digitale Graben" zwischen Europa und den USA jetzt wieder geheilt? Mitnichten. Nach wie vor ist die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen gemäß Artikel 49 (1a) DS-GVO die sicherste Rechtsgrundlage für einen Drittland-Datentransfer. Dazu mehr in der nächsten Pressemeldung.]

Quellen:

EuGH-Urteil "Schrems II", Az. C311/18 vom 16.07.2020

Pressemeldung der EU-Kommission am 04.06.2021 zu den neuen Klauseln

offizieller Wortlaut der neuen Klauseln (allerdings hochkomplex und kaum anwendbar)



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