Heute hat der Bundesgerichtshof in letzter Instanz entschieden, dass das Angebot juristischer Vertragsgeneratoren keine Rechtsdienstleistung ist. Vertragsgeneratoren dürfen damit auch von Nicht-Anwälten wie der janolaw AG angeboten werden.
Sulzbach / Ts, 09.09.2021 (PresseBox) - Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Aktenzeichen I ZR 113/20) ist das Geschäftsmodell der janolaw AG, die seit 20 Jahren solche Vertragsgeneratoren anbietet, höchstrichterlich abgesegnet. „Zunächst gratulieren wir unserem Marktbegleiter Smartlaw zu dem vollen Erfolg vor Gericht. Die Kollegen haben sich mit Entschiedenheit und großer Beharrlichkeit gegen den Angriff einer anwaltlichen Standesorganisation zur Wehr gesetzt. Dafür gebührt ihnen unser Dank und Respekt. Heute ist ein großer Tag für Smartlaw, janolaw und jeden anderen Anbieter von Vertragsassistenten“, sagt Stefan Schiefer, Leiter der Rechtsabteilung bei janolaw.
Heute ist auch ein großer Tag für unsere Kunden, denen wir zu einem vergleichsweise günstigen Preis weiterhin individualisierte Rechtsdokumente anbieten können. Selbstverständlich haftet janolaw bei von uns verursachten Fehlern an unseren Dokumenten und wir werden unseren Verbraucher-Kunden weiterhin ein 14tägiges Widerrufsrecht anbieten, für den Fall, dass sie mit unseren Produkten nicht zufrieden sind.
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