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SilverERP schützt vor datenschutzrechtlichen Stolperfallen


Von yQ-it GmbH

Dank spezieller Funktionen unterstützt das Cloud-ERP-System bei der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten

Bei der Erhebung von personenbezogenen Daten verlangt die DSGVO, dass dem Betroffenen klar offengelegt werden wird, welche Daten vom ihm erhoben und verarbeitet werden und zu welchem Zweck dies geschieht. Die Hinweise zum Datenschutz werden in der alltäglichen...
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Seligenstadt, 07.10.2021 (PresseBox) - Bei der Erhebung von personenbezogenen Daten verlangt die DSGVO, dass dem Betroffenen klar offengelegt werden wird, welche Daten vom ihm erhoben und verarbeitet werden und zu welchem Zweck dies geschieht. Die Hinweise zum Datenschutz werden in der alltäglichen Praxis den betroffenen Personen oftmals nicht oder nur unzureichend zur Verfügung gestellt. Viele Unternehmen kommen ihrer Informationspflicht bislang nicht ausreichend nach, was potentielle Risiken nach sich ziehen kann.

Mit den dediziert entwickelten Funktionen der yQ-it GmbH kann diese Informationspflicht durch Zusendung der unternehmenseigenen Datenschutzhinweise erfüllt werden. Die Datenschutz-Werkzeuge stehen sowohl im Kunden- und Lieferantenstamm, im Mitarbeiterstamm sowie bei Interessenten zur Verfügung. SilverERP versendet und protokolliert die zugeschickten Informationen. Somit finden zeitgleich auch die Rechenschaftspflichten gemäß Art. 5 DSGVO Berücksichtigung. Anwender können nun unterschiedliche Nachrichtenarten im System anlegen und statt dem Versand per E-Mail, durch eine entsprechende Auswahl eines anderen Sendungstyps, z.B. die Zusendung per Brief oder die persönliche Aushändigung, zu protokollieren.

„Die integrierten Werkzeuge können für den Kunden nur von Vorteil sein“, so Dieter Dasberg, CEO der yQ-it GmbH. „Viele Unternehmen unterschätzen hier die Informationspflicht und den Handlungszwang, der für sie entsteht.“ Die Missachtung dieser Pflichten kann zum Beispiel Geldbußen nach sich ziehen. Die Funktionen in SilverERP helfen, der Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO rechtskonform abzubilden.



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