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Prostituiertenschutzgesetz – neue Zuständigkeit in Thüringen


Von EDV Ermtraud GmbH

Die Ausführung des ProstSchG geht auf Kreise und kreisfreie Städte über

 Bereits in 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Im Kern sieht es Meldepflichten für in der Prostitution tätige Personen sowie Erlaubnispflichten für Prostitutionsbetriebe, Fahrzeuge, Veranstaltungen und Vermittlung. Die Zuständigkeit wurde bundesland-individuell bei Städten, Kreisen oder Landesbehörden verortet.

 

 

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 Während Thüringen (Landesverwaltungsamt), Mecklenburg-Vorpommern (Landesamt für Gesundheit und Soziales) und die Stadtstaaten (Gesundheitsbehörden) zunächst zentrale Landesbehörden mit der neuen Aufgabe betraut haben, so haben zahlreiche Länder die ohnehin mit Erlaubniswesen erfahrenen Kreise und Kreisfreien Städte als ausführende Behörden eingesetzt. In Thüringen übergibt das Landesverwaltungsamt die Aufgabe nun zum 1.1.2022 ebenso an die regionale Ebene.

   Zu den Aufgaben der Kreisordnungsbehörden gehören dann insbesondere die Ausstellung der Ausweise und Aliasbescheinigungen der tätigen Prostituierten (u.a. §§ 3-7 ProstSchG). Deren Gültigkeit sowie die Wahrnehmung vorgeschriebener Beratungen (z.B. Gesundheitsamt) ist nachfolgend zu überwachen.  Ferner sind jährlich Daten an das statistische Landesamt zu übermitteln sowie die Finanzämter (§34) über angemeldete Prostitutionstätigkeit zu informieren. Dabei unterstützt die Softwarelösung der EDV Ermtraud GmbH die Verwaltung effektiv in Form von Personenkartei, Auswertungstool, Wiedervorlagesystem, die über einen einfachen „Formularassistenten“ oder das einfache „Wordformular“ für die normierten Ausweisformulare der Bundesdruckerei hinaus gehen.

  Hinsichtlich der Betriebserlaubnisse (§§ 12, 13, 20, 21) kommen ähnlich den Anforderungen an Bewachungsgewerbe zusätzliche Zuverlässigkeitsprüfungen und entsprechende Nachweise zum Tragen, die effektiv durch die integrierte eAkte oder angebundenes Dokumentenmanagementsystem verwaltet werden. Das Gewerberegister- und Erlaubnispaket der EDV Ermtraud verfügt dazu über variable Schnittstellen.

  Mit dem Prostituiertenschutzgesetz bindet somit eine weitere zusätzliche Aufgabe begrenzte Ressourcen der kommunalen Verwaltung, die durch einen Digitalisierungsprozess langfristig geschont werden. 

 

Weitere Informationen:

  EDV Ermtraud GmbH

 Tobias Krumnow, Vertrieb

 Tel. 02635/9224-0

 vertrieb@edv-ermtraud.de

 www.edv-ermtraud.de

 

 

 

 

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Tobias Krumnow (Tel.: 02635/922412), verantwortlich.

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