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3G am Arbeitsplatz wirft einige Fragen auf


Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)

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Ab Mittwoch wird voraussichtlich die 3G-Regelung am Arbeitsplatz gelten, wenn das am Freitag verabschiedete Infektionsschutzgesetz bis dahin auch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird. Es dürfen Beschäftigte dann nur noch ins Büro, wenn sie geimpft, genesen oder getestet sind. Arbeitgeber sind verpflichtet, dies täglich zu kontrollieren und zu dokumentieren. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu einer Höhe von 25.000 Euro.

 

Für den Alltag wirft die 3G-Regelung eine Reihe von Fragen auf. Zum Beispiel, ob nicht geimpfte oder genesene Arbeitnehmer den Testnachweis selbst erbringen müssen, oder können sie verlangen, dass der Arbeitgeber sie testet ?

 

Michael Witteler, Partner bei Push Wahlig Workplace Law (PWWL), sagt: „Die Arbeitnehmer sind verpflichtet, sich selbst um den Test zu kümmern“ Dafür können entweder die zwei Tests genutzt werden, die der Arbeitgeber wöchentlich zur Verfügung zu stellen hat, oder auch die kostenlosen Bürgertests.

 

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Timo Radtke (Tel.: +49 (0) 2635 / 9224-21), verantwortlich.

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