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ABWENDUNGSVEREINBARUNG FÜR EVU


Von DSC Unternehmensberatung und Software GmbH

Änderungen gem. der EnWG-Novelle 2021 für die Grundversorgungsverordnungen

Die in der EnWG-Novelle 2021 enthaltenen Gesetzesänderungen verpflichten Energieversorgungsunternehmen zur Einführung strengerer Normen für den Verbraucherschutz. Strom- und Gasversorger sind zukünftig verpflichtet, ihren Kunden zusammen mit der Androhung der Versorgungssperre eine unterschriftsreife Abwendungsvereinbarung für diese Maßnahme anzubieten.

Ein daraus resultierender Ratenplan kann zu Konflikten mit einer anstehenden Verbrauchsabrechnung führen. 

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DSC entwickelt Lösung für eine durchgängige Abbildung unter SAP for Utilities

Das DSC Add-On 'Abwendungsvereinbarung für SAP for Utilities' bietet eine vollautomatisierte Lösung für diese Thematik.

Ratenpläne aus Abwendungsvereinbarungen bleiben von einer Verbrauchsabrechnung unberührt und können so gemäß den Vorgaben der Bundesnetzagentur über einen längeren Zeitraum angeboten werden.

Für weiterführende Informationen oder für eine Präsentation unserer Lösung kontaktieren Sie bitte Hrn. Philipp Steltemeier:

Tel. 06203/6941-0, vertrieb@dsc-gmbh.com

 

#Abwendungsvereinbarung / #DSCBestPracticeForUtilities / #EnWG2021



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Vera Pfirmann (Tel.: 06203 6941-0), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 72 Wörter, 692 Zeichen. Artikel reklamieren
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