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Nova Sedes Urteil zur Kündigungsfrist vor dem Landgericht Nürnberg


Von Nova Sedes Wohnungsbau

Das Urteil des LG Nürnber aus dem Jahr 2019

Wie entschied das Landgericht Nürnberg in seinem Urteil aus 2019 zur in der Nova Sedes Satzung stehenden zweijährigen Kündigungsfrist? Die Entscheidung des Gerichts ist hier eindeutig und es besteht kein Zweifel. Nach Ansicht des Landgerichts lässt  das Gesetz keinen Raum für eine andere Deutung.

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Beurteilung der Kündigungsfrist in der Satzung

Was genau sagt das Landgerichts Nürnberg zur satzungsmäßigen Kündigungsfrist der Nova Sedes aus? Im Abschnitt „Entscheidungsgründe“ beleuchtet das Amtsgericht die zweijährige Kündigungsfrist. Die Frist von 2 Jahren steht in der Satzung der Nova Sedes Wohnungsbau. Die Begründung für die Entscheidung finden Sie auf Seite 9. B Nr. II des Urteils und enthält den folgenden Originaltext bezüglich der Kündigungsfrist.

                                                                                             (Zitat)
Ausweislich der Satzung der Beklagten findet die Kündigung „… nur zum Schluss eines Geschäftsjahres statt. Sie muss zwei Jahre vorher schriftlich erfolgen.“
Damit beträgt die Kündigungsfrist exakt 2 Jahre zum Ende des Geschäftsjahres und weicht von § 65 II 1 GenG zulässigerweise gem. § 65 II 2 GenG ab, da eine längere als die gesetzlich normierte Kündigungsfrist bestimmt wird. Ein Verstoß gegen § 18 GenG liegt damit nicht vor.
                                                                                             (Zitatende)

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Was spiegelt der im Urteil erwähnte §65 GenG wider?

Das Landgericht Nürnberg verweist in der Rechtsprechung auf § 65 Genossenschaftsgesetz. Was genau sagt dieser Gesetzestext aus? Wie lautet der genaue Gesetzestext? Die Überschrift dieses Gesetzesabschnittes lautet „Kündigung der Mitgliedschaft“. Kommen wir zum Gesetzestext im ersten und zweiten Absatz.

                                                                                             (Zitat)
(1) Jedes Mitglied hat das Recht, seine Mitgliedschaft durch Kündigung zu beenden.

(2) Die Kündigung kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres und mindestens drei Monate vor dessen Ablauf in schriftlicher Form erklärt werden. In der Satzung kann eine längere, höchstens fünfjährige Kündigungsfrist bestimmt werden. Bei Genossenschaften, bei denen mehr als drei Viertel der Mitglieder als Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuchs Mitglied sind, kann die Satzung zum Zweck der Sicherung der Finanzierung des Anlagevermögens für die Unternehmer eine Kündigungsfrist bis zu zehn Jahre bestimmen.
                                                                                             (Zitatende)

Wie schon beim Urteil stellt das gesetzliche Dokument klar, dass Sie zum Ende des Geschäftsjahres die Mitgiledschaft kündigen können. Das Geschäftsjahr der Nova Sedes Wohnungsbau entspricht dem Kalenderjahr, endet also am 31.12. eines Jahres.  Laut  Gesetzestext kann die Satzung eine Kündigungsfrist von bis zu 5 Jahren vorsehen. Hier hat das Landgericht Nürnberg festgestellt, dass die in der Satzung vorgesehene zweijährige Kündigungsfrist hinnehmbar ist, weil sie die gesetzliche Höchstkündigungsfrist von fünf Jahren nicht überschreitet.

 

 

Was muss ich bei einer Kündigung noch beachten?

Das Gesetz schreibt auch vor, dass die Kündigung schriftlich erfolgen muss. Auch hier ist der Text des Paragraphen § 65 Abs. 2 Genossenschaftsgesetz Satz 1 eindeutig.

                                                                                             (Zitat)
(2) Die Kündigung kann nur zum Schluss eines Geschäftsjahres und mindestens drei Monate vor dessen Ablauf in schriftlicher Form erklärt werden.
                                                                                             (Zitatende)

Was genau ist die Schriftform? Schriftform ist ein rechtliches Formerforderniss, dass in einem Dokument enthalten sein müssen, damit das Dokument gültig ist. Gemäss Bundesgerichtshof muss das Dokument beim Schriftformerforderniss eine handschriftliche Unterschrift im Original enthalten. Daher bedarf auch die Kündigung einer Nova Sedes Mitgliedschaft der eigenhändigen Unterschrift im Original.
Eine E-Mail und ein Fax können keine Originalunterschrift enthalten, damit sind beide Methoden unwirksam. Die Kündigung muss mit der Originalunterschrift zugesandt werden, damit die Kündigungsfrist der Nova Sedes Wohnungsbau beginnt.

 

 

Kündigungsfrist berechnen

 

 

 

Wird Ihre Nova Sedes Mitgliedschaft mit einem Kündigungsschreiben mit Originalunterschrift gekündigt, lässt sich die Kündigungsfrist eigentlich ganz einfach  berechnen. Zur Berechnung der Frist wird das Jahr des Poststempels herangezogen. Zeigt der Poststempel beispielsweise 2022 an, fügen Sie in diesem zwei Jahre hinzu, um das Jahr 2024 zu erhalten.
Die Kündigung erfolgt immer zum Jahresende (Geschäftsjahresende), die Kündigung wird also zum 31.12.2024 wirksam.
 
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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Gunnar Hackl (Tel.: +49(0)9602 939850), verantwortlich.

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