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NOVA SEDES URTEIL DES OLG NÜRNBERG ZUR WIDERRUFSBELEHRUNG


Von Nova Sedes Wohnungsbau

Verträge sind einzuhalten

 

Bei einem Vertragsabschluss zählt das Prinzip der Vertragstreue, „Pacta sunt servanda“, was soviel bedeutet wie, „Verträge sind einzuhalten“. Ist ein Vertrag zwischen zwei Vertragsparteien zustande gekommen, sind beide Seiten an den Inhalt des Vertrages gebunden, jede Partei muss seine Vertragspflichten einhalten. Es gibt jedoch Bedingungen, die einem den Vertragsaustritt erlauben, ohne die Vertragspflicht erfüllen zu müssen, so auch bei der Nova Sedes Wohnungsbau. 

 

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Was sag das OLG Nürnberg Urteil Nova Sedes Widerrufsbelehrung?

 In einem Urteil des OLG Nürnberg ist zur Nova Sedes Widerrufsbelehrung in der Entscheidungsbegründung folgender Wortlaut zu finden.

 

 

(OLG Nürnberg Zitat)

 

Die dem Beklagten bewilligte Möglichkeit, seine Beitrittsschuld in monatlichen Raten abzutragen, hat die Klägerin wirksam gem. § 15 b ihrer Satzung widerrufen, da der Beklagte endgültig Zahlungen verweigert hat. Der noch offenstehende Restbetrag ist somit auf einmal fällig.

Der Beitritt zu einer Gesellschaft oder einem Verein, somit auch zu einer Genossenschaft, ist als solche kein endgültiger Vertrag, sondern ein auf Begründung der Mitgliedschaft gerichtetes organisationsrechtliches Geschäft (vgl. Münchner Komm., 5. Aufl., § 312 BGB Rn. 30)

Somit unter, liegt der Beitritt zu einer Genossenschaft nicht dem § 312 BGB, so dass es sich bei dem auf der Beitrittserklärung befindlichen Widerrufsrecht um ein vertraglich begründetes Widerrufsrecht des Beklagten handelt, das vom Inhalt und der Form dem § 355 BGB nicht genügen muss.

Das freiwillig eingeräumte Widerrufsrecht muss nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, …

 (OLG Nürnberg Zitatende)

 

Das OLG Nürnberg stellt hier eindeutig fest, dass das Widerrufsrecht bei der Nova Sedes Wohnungsbau freiwillig zu Gunsten der Mitglieder eingeräumt wurde und von der Genossenschaft frei formuliert werden kann.

 

Mehr zum Thema Nova Sedes Wohnungsbau aus Neustadt finden Sie unter folgenden Links.
Nova Sedes - Bundesgerichtshof zur Kündigung bei einer Genossenschaft.
Stern - Was ist bei der Kündigung von Sparverträgen zu beachten?
Focus -Erfahrungsberichte zur Nova Sedes Wohnungsbau aus Neustadt.

 

 

Gibt es ähnliche Rechtsprechung?

 Bereits ein Jahr vor dem Urteil des Oberlandesgerichtes Nürnberg, verkündete das Landgericht Weiden in einem anderen Fall, dass das von der Nova Sedes Wohnungsbau eingeräumte Widerrufsrecht dem Mitglied freiwillig gewährt wird. In der Entscheidungsbegründung führte das Landgericht Weiden folgendes aus.

 

(LG Weiden Zitat)

Es handelt sich hier auch um ein freiwillig eingeräumtes Rücktrittsrecht. Die Voraussetzungen für ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne des § 355 BGB liegen nicht vor. Bei einem Beitritt zu einer Genossenschaft handelt es sich nicht um ein entgeltliches Geschäft (vgl. OLG Düsseldorf, Deutsches Steuerrecht 2009, 761; BGH NJW 1997, 1069, 1070).

 (LG Weiden Zitatende)

 

Eineinhalb Jahre nach dem Urteil des OLG Nürnberg, bestätigte das LG Weiden die Rechtsauffassung des Oberlandesgerichtes gegenüber der Nova Sedes Wohnungsbau, auch hier ist der Wortlaut in der Entscheidungsbegründung eindeutig.

 

(LG Weiden Zitat)

 Unstreitig wurde die Beitrittserklärung nicht innerhalb der Frist des vertraglich begründeten Widerrufsrechts der Beklagten widerrufen. Die früheste als Widerrufserklärung auszulegende Erklärung des Beklagten stammt vom 25.07.2010 und damit nach Ablauf der vertraglichen Widerrufsfrist von 2 Wochen. Der Beitritt zu einer Genossenschaft unterliegt auch nicht dem § 312 BGB, da der Beitritt zu einer Gesellschaft oder einem Verein, somit auch zu einer Genossenschaft als solche keinen entgeltlichen Vertrag darstellt, sondern ein auf Begründung der Mitgliedschaft gerichtetes organisatorisches Geschäft (vgl. Münchner Kommentar, 5. Aufl. § 312 BGB Rd-Nr. 30). Somit handelt es sich bei dem auf der Beitrittserklärung befindlichen Widerrufsrecht um ein freiwillig eingeräumtes, vertraglich begründetes Widerrufsrecht, …

 (LG Weiden Zitatende)

 

Was ist die Hauptaussage des Urteils?

 Die Rechtsprechung ist hier eindeutig, dass von der Nova Sedes Wohnungsbau eingeräumte Widerrufsrecht ist freiwillig und muss dem Mitglied nicht gewährt werden. Die Genossenschaft wird ihren Mitgliedern auch künftig ein freiwilliges Widerrufsrecht einräumen, so dass jedes Mitglied nach dem Lesen und der Unterzeichnung der Beitrittserklärung nochmals in sich gehen kann. Sollte das Mitglied zu dem Entschluss kommen, dass der Beitritt in die Nova Sedes Wohnungsbau nicht in seinem Sinne steht, kann der Beitritt innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung ohne Einhaltung irgendwelcher Vertragspflichten aufgelöst werden.

 

 



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