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Brauchen wir eine Reform des Flugrechts?


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Thumb

Reiserechtler aus ganz Europa fordern seit langem eine Reform des Flugrechts. Das Argument: Die bestehenden Regeln der europäischen Fluggastrechteverordnung schützen die Passagiere nicht ausreichend bei Verspätungen oder Flugausfällen. Daher fordern Verbraucherschützer von der EU-Kommission, dass ihre Verordnungen überarbeitet werden. Besonders im Fokus steht die Fluggastrechteverordnung, welche die pauschale Entschädigung bei Flugausfall und Verspätungen über drei Stunden regelt.

Probleme im europäischen Flugrecht 

Das europäische Reiserecht ist immer wieder Anlass für zahlreiche Klagen. Davon abgesehen würde eine Reform sich mit großer Wahrscheinlichkeit positiv auf die Rechte von Verbrauchern auswirken. Dies würde also auch bedeuten, dass die Fluggäste ein Mindestmaß an Ausgleichsleistungen erwarten können. Vor allem der zuverlässige Zugang zur Flugkostenentschädigung sollte für alle von Verspätungen und Ausfällen betroffenen Passagiere möglich sein, sie ist letztendlich eine der wirksamsten Vorgaben, um Fluglinien im europäischen Flugverkehr zu Pünktlichkeit und Zuverlässigkeit anzuhalten.

Was besagt die EU-Fluggastrechteverordnung? 

Wenn Sie mit mehr als 3 Stunden Verspätung an Ihrem Zielort ankommen, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung von einem Drittel des Ticketpreises (250 - 600 €). Die Fluggesellschaft muss Sie schriftlich darüber informieren, dass der Flug nicht pünktlich zugestellt wurde und welche Schritte für die Erstattung erforderlich sind. Möglicherweise haben Sie auch Anspruch auf einige andere Kosten, z. B. für Hotelübernachtungen und Mahlzeiten. Die Entschädigung kann in bar oder in anderen Formen wie Flugmeilen oder Upgrades erfolgen.

Wann erhalten Fluggäste keine Entschädigung? 

In den meisten Fällen haben Fluggäste bei mehr als drei Stunden Verspätung automatisch ein Recht auf Entschädigung. Die EU-Vorschriften schreiben allerdings vor, dass Fluggäste bei Verspätungen oder Annullierungen, die durch Umstände verursacht werden, auf die die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat (z. B. Streiks, schlechtes Wetter, Personalmangel), keinen Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft. Alle dadurch entstandenen finanziellen Verluste müssen durch eine mögliche Versicherung oder selbst getragen werden.  

Leider kommt es immer wieder vor, dass auch gültige Anträge auf Entschädigung abgelehnt werden oder sich die Fluggesellschaft widerrechtlich auf besondere Umstände beruft. In diesen Fällen benötigen Passagiere unbedingt professionelle Hilfe von einem Rechtsexperten. Als sehr effektive   hat sich die Beauftragung von sogenannten Legal-Tech-Plattformen wie Flugrecht.de erwiesen. Dort geben betroffene Kunden nur ihre Daten ein und können sofort einen Inkassoauftrag aufgeben. Das ist nicht nur einfach, sondern vor allem auch schnell und gibt den Kunden ein Gefühl der Sicherheit und Unterstützung.

Brauchen wir eine Reform? 

So gut sich diese Reformen für den Fluggast auch anhören mögen, so sehr kann man sich fragen, ob dafür tatsächlich eine wirtschaftliche Notwendigkeit besteht. Nun, es scheint so: Flugzeuge werden teurer und das Fliegen wird auch für einkommensschwache Gruppen zugänglicher. Auf der anderen Seite könnten Flugreisende von dieser überarbeiteten Gesetzgebung einige zusätzliche Rechte und große Fortschritte in Bezug auf Garantien und Schutzmaßnahmen erwarten.  

Weiterhin könnte eine Überarbeitung der bestehenden Regelungen die Last für die zuständigen Gerichte deutlich vermindern. Zudem würden Verbraucher vermutlich einfachere Wege bereitgestellt bekommen, um sich Entschädigungen nach EU-Verordnung zu sichern. Alles in allem sind Reformen notwendig, um sicherzustellen, dass Flugreisen so zuverlässig wie möglich sind. Das wäre mit Sicherheit wünschenswert für alle Menschen, die gelegentlich im europäischen Flugverkehr unterwegs sind.



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