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Erhebung Statistik nach Prostituiertenschutzgesetz für das Berichtsjahr 2022


Von EDV Ermtraud GmbH

Fachverfahren GEVE-ProstSchG wird aktualisiert

 

Jährlich müssen die mit der Überwachung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) zuständigen Kommunalbehörden die Zahlen für den abgelaufenen Berichtszeitraum an die Statistik übermitteln. Das Statistische Bundesamt hat am 14.12.22 die Erhebungsunterlagen für das Berichtsjahr 2022 zur Verfügung gestellt.

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Die Zuständigkeit zum Prostituiertenschutzgesetz liegt bundesweit fast lückenlos bei den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten. Hier müssen die Meldungen der in der Prostitution tätigen Personen sowie die Anträge auf erlaubnispflichtige Tätigkeiten in diesem Bereich erfolgen (Betrieb von Prostitutionsstätten, Fahrzeugen und Veranstaltungen).

Die EDV Ermtraud GmbH stellt den Ordnungsbehörden dazu geeignete Verwaltungssoftware zur Verfügung – zur Ausstellung vom Ausweis, über die Aliasbescheinigung bis zur Antragsbearbeitung und jährlichen Meldung an das Bundesamt für Statistik (Destatis).

Die zu übermittelnden Statistikdaten (Anzahl Prostituierte, Anzahl Betriebe u.ä.) werden in der Softwarelösung EDV Ermtraud automatisiert aufbereitet und sind via Webseite hochzuladen.

 

Mit der Übermittlung, deren Meldezeitraum zwischen 1.1.2023 und 28.2.2023 liegt (Berichtsjahr 2022), ändern sich im Vergleich zum Vorjahr Details, beispielsweise wurde die Staatsangehörigkeit Nr. 169 von weißrussisch in belarussisch geändert. Das Grund-Datei-Format, tabellarisches CSV-Format, bleibt.

 

Im folgenden die entsprechenden Informationen des statistischen Bundesamtes an die zuständigen Behörden (in Auszügen):

„… mit dem Inkrafttreten der Prostitutions-Statistikverordnung (ProstStatV) und des Prostituiertenschutzgeset-zes (§ 36 Absatz 3 in Verbindung mit § 35 ProstSchG) müssen zum Jahresende Bundesstatistiken nach dem Prostituiertenschutzgesetz durchgeführt werden. Zum Jahresende 2022 erfolgt die sechste Erhebung.

 Ihre Behörde ist für die Bundesstatistiken nach dem Prostituiertenschutzgesetz auskunftspflichtig (§ 8 Abs. 1 ProstStatV).

Die Statistik über die Prostitutionstätigkeit besteht aus zwei Teilerhebungen. In der Erhebung über die Prostitutionstätigkeit am Jahresende werden die gültigen Anmeldungen zum Stichtag (31.12.) erfasst. Die Teilerhebung zur Statistik über die Prostitutionstätigkeit im Laufe des Jahres erfasst die Verwaltungsvor-gänge nach dem Prostituiertenschutzgesetz im Zeitraum vom 01.01. – 31.12..

In der Erhebung über die Prostitutionsgewerbe am Jahresende werden die gültigen Erlaubnisse zum Stichtag (31.12.) erfasst.    Bitte beachten Sie: Ebenfalls zu melden sind weiterhin vorläufige Erlaubnisse zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nach § 37 Absatz 4 ProstSchG.   Die Teilerhebung zur Statistik über die Prostitutionsgewerbe im Laufe des Jahres erfasst die Verwaltungs-vorgänge nach dem Prostituiertenschutzgesetz im Zeitraum vom 01.01. – 31.12..  

Die Meldung der Statistiken erfolgt über eSTATISTIK.core. Einige Statistische Landesämter bieten zudem die Möglichkeit, Daten über ein Online-Formular im Onlinemeldeverfahren IDEV abzugeben …“

 

Die EDV Ermtraud GmbH stellt Anwendern, die über einen Wartungs- bzw. Pflegevertrag verfügen rechtzeitig ein Update zur Verfügung. GEVE 4-ProstSchG, verwendbar im Paket GEVE 4-Gewerberegister und Erlaubniswesen sowie einzeln zeigt einmal mehr, dass es mehr als nur ein Bundesdruckerei- „Ausfüllassistent“ oder einfaches Wordformular zur Befüllung der obligatorischen Ausweisdokumente ist. Angesichts von Corona, Ukraine- und Energiekrise führt das Prostituiertenschutzgesetz neben der Überwachung der Geldwäsche ein Schattendasein. Umso wichtiger ist den betroffenen Verwaltungen bei knappen Ressourcen die effektive Umsetzung.

 


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Tobias Krumnow (Tel.: 02635/922412), verantwortlich.

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