Warum Sie aber trotzdem eine Vorsorgevollmacht benötigen
Alter, schwere Krankheit, Unfall können Situationen herbeiführen, in denen man wichtige Entscheidungen selbst nicht mehr treffen kann. So durften bisher nicht einmal Ehepartner ohne Vollmacht Entscheidungen füreinander treffen. Die gegenseitige gesetzliche Ehegattenvertretung gab es bisher in Deutschland nicht.
Das änderte sich mit dem 01.01.2023 mit der Gesetzesform des Vormundschaft-und Betreuungsrechts.
Darin haben Ehegatten im Notfall jetzt folgende Rechte:
- Sie dürfen in ärztliche Untersuchungen, Behandlungen, Eingriffe einwilligen oder sie ablehnen.
- Sie dürfen ärztliche Aufklärung entgegennehmen.
- Sie dürfen Behandlungs- Krankenhaus- Pflegeverträge abschliessen/durchsetzen.
- Sie dürfen Ansprüche geltend machen ( z.B. Schmerzensgeld )
- Sie dürfen über freiheitsentziehende Maßnahmen und Unterbringung, begrenzt auf 6 Wochen, entscheiden.
Das neue Ehegattenvertretungsrecht gilt nur für Ehepaare, allerdings nicht im Ehestatus des getrennt Lebens. Die Vertretungsmacht für Ehepartner gilt nur in der Gesundheitsvorsorge und für maximal 6 Monate. Es handelt sich also um ein "Not-Vertretungsrecht" !
Wichtig:
Dementsprechend besteht die Notwendigkeit der allseits bekannten Vorsorgevollmachten mit differenzierten Vorsorgeinhalten unverändert fort!
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