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Kein Geld verschenken: Wichtige Steuerentlastungen in 2023.


Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)

 

 

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Teuerungen in der laufenden Preisspirale führen in fast allen Bereichen, vor allem des privaten Lebens zu immer weniger verfügbarem Einkommen.

Die bisher als Entlastung verkündeten Steueränderungen können dies nur teilweise ausgleichen.

Dennoch gilt es, kein Geld zu verschenken. Hier ein Überblick über die wichtigsten Steuerentlastungen 2023:

  • Die lineare Abschreibung für alle nach dem 31.12.2022 fertiggestellten Wohngebäude steigt auf 3 %.
  • Der Sparer-Pauschbetrag erhöht sich von 801 auf 1.000 € / für Zusammenveranlagte auf das Doppelte. Eventuell sind Freistellungsaufträge anzupassen!
  • Ehegatten können Verluste aus Kapitalvermögen einander verrechnen - § 20 (6) Satz 3 EStG.
  • Der Ausbildungsfreibetrag steigt von 924 auf 1.200 €.
  • Die Kostenfür ein Arbeitszimmer bis zu 1.260 € sind auch dann abziehbar, wenn für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
  • Für die Arbeit im Home-Office kann je Arbeitstag eine Pauschale von 6 €, bis max. 1.260 € im Jahr angesetzt werden. Damit sind jetzt 210 statt bisher 120 Homeoffice-Tage begünstigt.
  • Altersvorsorgeaufwendungen können bereits ab 2023 in voller Höhe aös Sonderausgaben geltend gemacht werden.
  • Die Energiepreispauschale (300 € ) müssen Rentner als sonstige Einkünfte versteuern.
  • Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende wird von 4.008 € für das erste Kind auf 4.260 € angehoben.
  • Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wird von 1.200 auf 1.230 € angehoben.
  • Der Grundfreibetrag wird auf 10.908 € angehoben - ( das gilt ebenso für den Unterhaltshöchstbetrag )
  • Der Kinderfreibetrag steigt für jeden Elternteil von 2.810 € auf 3.012 €.
  • Das Kindergeld beträgt für jedes Kind 250 €.

Alle finanziellen Vorteile über die Steuerentlastung gilt es soweit als möglich auszuschöpfen, um das verfügbare Einkommen soweit als möglich zu verbessern.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Gregor Ermtraud (Tel.: +49 (0) 2635 / 9224-11), verantwortlich.

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