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Bafin warnt vor Teilverkauf von Immobilien


Von PortalDerWirtschaft.de UG (haftungsbeschränkt)

Seit einigen Jahren bieten immer mehr Unternehmen Teilkäufe selbst bewohnter Immobilien an. Laut Anbieter sollen insbesondere Rentner, deren Altersvorsorge in der Immobilie steckt, so kurzfristig ihre Liquidität erhöhen, ohne ihre Wohnung zu riskieren. Doch die Bafin warnt vor den meisten Modellen.

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Was ist ein Teilverkauf?

Die Angebote richten sich an Menschen mit geringer Rente und Wohneigentum, die kurzfristig bares Geld benötigen. Dies kann dem behindertengerechten Umbau der Wohnung oder auch Reisewünschen dienen. Beim Teilverkauf wird ein Vertrag aufgesetzt, bei dem meist die Hälfte der Immobilie an den Käufer übergeht, die Verkäufer jedoch ihr Wohnrecht behalten. In der Regel wird dies über einen Nießbrauch geregelt, der mit monatlichen Gebühren einhergeht. Die Rentner bekommen also die Hälfte des Immobilienwertes sofort und zahlen dafür eine Form von Miete für ihre eigene Wohnung.

 

Experten warnen vor komplexen Verträgen

Die Bafin warnt nun, dass diese Teilverkaufsverträge so komplex ausgestaltet sind, dass selbst Juristen nur schwer den Überblick behalten. Oft sei das Nutzungsentgelt, das nach dem Teilverkauf bezahlt werden soll, so hoch, dass schon nach 20 Jahren der Teilverkaufswert aufgezehrt sei. In manchen Verträgen sind sogar Entgelterhöhungen nach zehn Jahren möglich. So schwindet der Vorteil des Abkommens für den Käufer noch schneller. Auch der spätere Restverkauf ist nicht immer fair für den Verkäufer geregelt.

 

Hohe Verluste bei sinkenden Preisen

Oft haben sich die Anbieter einen festen Anteil des Verkaufspreises für die zweite Haushälfte zugesichert. Dies bedeutet, dass bei einem Rückkauf oder einem Weiterverkauf der Anbieter einen Anteil des Verkaufspreises erhält, der dem jetzigen hohen Immobilienpreis entspricht. Fallen bis dahin die Preise, trägt allein der ursprüngliche Verkäufer das Risiko. Steigen die Preise, profitiert der Anbieter jedoch ebenfalls.

 

Verkäufer tragen die Nebenkosten

Die Verträge sind ebenfalls so ausgestaltet, dass alle Nebenkosten, von Notargebühren bis hin zu Steuern zulasten der Teilverkäufer gehen. Die tatsächlich ausgezahlte Summe wird daher noch schneller aufgezehrt als im ersten Moment erwartet.

 

Seriöse Anbieter erkennen

Der Immobilienteilverkauf ist auf dem Markt ein relativ neues Modell und daher gibt es extrem große Unterschiede bei den Anbietern. Einige sichern sich hohe Mindestgewinne für den Restverkauf zu. Andere zeigen deutlich seriösere Angebote. Die Experten raten dringend dazu, einen Vertrag von einem unabhängigen Juristen prüfen zu lassen. Dieser kann die Fallstricke besser erkennen und vielleicht auch einen seriöseren Anbieter benennen.

 

Erben in Entscheidung einbeziehen

Zudem sollten eventuelle Erben auch über die Pläne informiert werden. Möglicherweise kann das Geld für dringend benötigte Umbauten günstiger innerhalb der Familie gefunden werden. Auch für diese Option käme ein Teilverkauf der Immobilie infrage, um späteren Erbstreitigkeiten vorzubeugen.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Claudia Thur (Tel.: +49 (0) 2635 / 9224-21), verantwortlich.

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