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Gewerberecht: XGewO-Nachricht „gegenseitige Unterrichtung“


Von EDV Ermtraud GmbH

Landesplattformen und Softwareanbieter unterstützen

Ein neuer digitaler Prozess läuft an: Bei Gewerbeanmeldung oder Abmeldung mit Grund „Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Meldebezirk“ wird die jeweils andere betroffene Gemeinde automatisiert elektronisch informiert.  Die Gewerbeämter müssen sich technisch-organisatorisch vorbereiten und werden unterstützt.

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Wer ist betroffen?

 

Die registerführenden Behörden für das Gewerberegister sind zuständig, d.h. die Ordnungsämter und Gewerbeämter von Stadt- und Gemeindeverwaltungen bundesweit.

 

Was ist die gegenseitige Unterrichtung?

 

Meldet ein Gewerbetreibender ein Gewerbe an oder ab, und ist der Meldegrund „Verlegung der Betriebsstätte in einen anderen Meldebezirk“, wird eine automatisierte Information ausgelöst.

 

Meldepflichtig ist der Gewerbetreibende. Erfolgt beispielsweise im Gewerbeamt der Stadt A eine Anmeldung enthält diese die Information „vorherige Betriebsstätte“. Liegt diese im Zuständigkeitsbereich des Gewerbeamtes der Stadt B erfolgt zwischen A und B die elektronische Information. Meldet ein Gewerbetreibender sich an der für ihn zuständigen Gewerbebehörde bei Stadt B ab und gibt die „zukünftige Betriebsstätte“ an läuft diese Information von Stadt B an Stadt A.

 

Die jeweils empfangende Behörde liest und prüft die Nachricht der „gegenseitigen Unterrichtung“ und entscheidet über die nächsten Schritte. Dies  kann beispielsweise eine Aufforderung zur Erfüllung der Meldefrist sein oder eine Ummeldung bzw. Abmeldung von Amts wegen ein.

 

Was sind die Voraussetzungen der digitalen Unterrichtung?

 

Die Nachricht wird nicht einfach per E-Mail oder de-Mail verschickt sondern über ein rechtssicheres OSCI-Postfach, teils auch als besonderes Behördenpostfach (bePo) bezeichnet. Dieses ist verknüpft mit einem Eintrag des Inhabers in das „Deutsche Verwaltungsdiensteverzeichnis“ (DVDV, „Adressbuch aller deutschen Behörden“), der wiederum ein eindeutiges Zertifikat erfordert, das die Stadt als Versender oder Empfänger ausweist („wer bin ich?“). Ferner erfordert der neue Prozess nach XGewerbeordnung eine Versandt- und Lesekomponente für das Gewerbefachverfahren.

 

Im Regelfall muss sich die Kommune selbst um alle 4 Komponenten beim Zertifikatsaussteller, DVDV-Betreiber, OSCI-Intermediär und seinem Softwarelieferanten bemühen. In mehreren Bundesländern erhalten die Ämter jedoch Unterstützung von Landeseinrichtungen. So informierte am 20. April 2023 das Landesamt für Digitalisierung des Freistaates Bayern, durch das dortige GEWAN-Service-Team,  dass die Verständigung „gegenseitige Unterrichtung“ über die GEWAN-Serviceplattform erfolgt. Die Gemeinde benötige daher keinen Eintrags ins DVDV sowie kein Zertifikat. In Bundesländern, in denen die Verteilplattform NALA bereits die Gewerbemeldungen an die Empfänger nach Gewerbeanzeigeverordnung annimmt und weiterübermittelt, haben die jeweiligen Betreiber (u.a. in Rheinland-Pfalz und Hessen) ferner mitgeteilt, dass sie sich für die Kommunen um das OSCI-Postfach kümmern.

 

Ursprünglich war die Umsetzung zum 1.5.2023 geplant, jedoch verzögert sich der neue Nachrichtenprozess nach xGewerbeordnung ins vierte Quartal. Gleichwohl können, sofern die Voraussetzungen bereits erfüllt sind, auf freiwilliger Basis Benachrichtigungsnachrichten in Sachen Gewerbeanzeigen schon vorher anlaufen.

 

In Bundesländern ohne Verteilplattform – der vorgesehene Regelfall – muss die jeweilige Behörde selbst Zertifikat, DVDV-Eintrag und rechtssicheres Postfach beschaffen. Die EDV Ermtraud GmbH berät ihre Anwender mit der Gewerberegistersoftware GEVE und benennt die Ansprechpartner.

 

Auf Seiten des Fachverfahrens Gewerbe wird ein Nachrichten-versendendes und ein empfangendes Modul erforderlich. Dieses hat die EDV Ermtraud GmbH ihren Kunden rechtzeitig zum 1.5.2023 zur Verfügung gestellt, so dass diese auch an der Phase der noch freiwilligen Übermittlung partizipieren können.

 

Fortschreitender digitaler Workflow

 

Gewerberegister = einfache Datenbank auf dem jeweiligen lokalen Verwaltungsserver war gestern. Heute erhalten zahlreiche nachgelagerte Behörden zu Überwachungszwecken die Gewerbeanzeigen. Deutsche gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), IHK, HWK, Lebensmittelüberwachung… ca. 15 Empfangsstellen für Gewerbemeldungen sind verzeichnet. Einfache Darstellungsformate wie „Edifact“ wurden abgelöst. Dem XML-Format DatML/RAW von 2007 folgten Vorgaben nach xGewerbeanzeige und xGewerbeordnung (inklusive der Definition xUnternehmen), die zahlreiche Plausibilitäten und Abhängigkeiten der fachlichen Inhalte abbilden.

 

Diese einseitig ausgehenden Informationsflüsse erhalten Rückkanäle. Die gegenseitige Unterrichtung ergänzt nun einen parallelen bidirektionalen Workflow. Perspektivisch zeichnet sich ein rechtssicherer „Freitext“-Austausch zwischen allen mit gewerberechtlichen Angelegenheiten betrauten Stellen aus – beispielsweise werden Finanzämter steuerliche Rückmeldungen an die Gewerbeämter schicken, Fragenklärungen zwischen Gewerbeamt und externer Erlaubnisbehörde und Überwachungsbehörde digital sicher erfolgen.

 

Die EDV Ermtraud GmbH begleitet die neuen Gewerbe-Workflows und realisiert die Mechanismen im bewährten sowie in der neuesten Generation Gewerbefachverfahren geve|5.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Tobias Krumnow (Tel.: 02635/9224-12), verantwortlich.

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