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Gewerberecht: Gegenseitige Unterrichtung erfolgreich gestartet


Von EDV Ermtraud GmbH

Bei Betriebssitzverlegung in einen anderen Meldebezirk informieren sich die Gewerbebehörden unterschiedlicher Kommunen nunmehr automatisiert elektronisch. Der neue Prozess „Gegenseitige Unterrichtung“ im Rahmen von xGewerbeordnung ist bei Anwendern mit dem Gewerberegister GEVE 4 angelaufen.

 

 

 

 

 

 

 

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Vorreiter sind Kommunen in Baden-Württemberg. Zentrale Stellen haben sich in dem Bundesland zügig um die Bereitstellung der Zertifikate, den DVDV-Eintrag und das OCSI-Postfach gekümmert. Dadurch kann der neue Nachrichtentyp, der die reguläre Übertragung der Gewerbeanzeigen an DGUV, IHK, HWK etc. ergänzt, seit Anfang Mai versandt werden.

 

Damit wird ein neuer, voll automatisierter elektronischer Informationsfluss im Rahmen des Standard xGewerbeordnung (-> xGewerbeordnung.de) initiiert: Enthält eine Gewerbemeldung die Information der „bisherigen Betriebsstätte“ prüft der geve|Verteildienst, ob das Gewerbeamt der Gegenseite im Deutschen Verwaltungsdienste Verzeichnis (DVDV) eingetragen und über den rechtssicheren Transport erreichbar ist. Falls ja, erfolgt die Übertragung der Unterrichtungsnachricht.

 

Die Lösungen Gewerbefachverfahren GEVE & geve|Verteildienst und das Team der EDV Ermtraud GmbH sind bereit.

 

Die EDV Ermtraud GmbH betreut mit über 30 Jahren Erfahrung Kommunen im Gewerbewesen. Der Fokus liegt auf dem gesamten Zyklus des Falles: von der Online-Meldung via geve|Online, über das Gewerberegister bis zur eAkte und Webauskunft.

 



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Tobias Krumnow (Tel.: 02635/9224-12), verantwortlich.

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