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Novellierung Hessisches ÖbVI Gesetz - Wider besseren Wissens


Von buck Vermessung

dass gegen den ausdrücklichen Rat von Branchenvertretern sowie der Wissenschaft. Es drohen nun Rechtsunsicherheit im Bereich des Grundstückwesens sowie ein allgemeiner Qualitätsverlust in der hoheitlichen Vermessung.

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Es klingt wie eine Randnotiz – doch genau das ist es nicht und zeigt exemplarisch, wie aktuell Bundes- und Landesministerien gegen jeglichen Rat von Fachleuten agieren und schlecht durchdachte Gesetze beschließen wollen. Während das Heizungsgesetz bundesweit hohe Wellen schlug und dann doch noch kurz vor Schluss einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen wurde, hat das Bundesland Hessen ein ähnliches Problem – nur, dass sich hier keine breite Öffentlichkeit zum Protest findet, obwohl die geplanten Gesetzesänderungen in der Zukunft für viele Bürgerinnen und Bürger Hessens massive Nachteile bringen werden. Die Rede ist von der Novellierung des hessischen ÖbVIGesetzesZur Erinnerung: Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure – kurz ÖbVI – führen Grundstücksvermessungen durch und dürfen diese auch beurkunden. Ihre Tätigkeit ist daher wesentlich für die Rechtssicherheit des Grundeigentums und erfordert ein Höchstmaß an Qualität – eine Qualität, die die bislang in Hessen tätigen ÖbVI auch gewährleistet haben.

 

Doch nun plant das hessische Wirtschaftsministerium die Zugangsvoraussetzungen für die Zulassung als ÖbVI drastisch zu senken. Der wenig einleuchtende Grund: Wie alle Branchen leidet auch das Vermessungswesen aufgrund der demographischen Entwicklung an einem Fachkräftemangel und fehlendem Nachwuchs. Die einfache Rechnung des Ministeriums lautet nun: Je geringer die Anforderungen, desto mehr Interessenten für den Beruf findet man auch. Zum einen ist es höchst fraglich, ob diese Rechnung überhaupt aufgeht, zum anderen – und das ist viel wichtiger – bedeuten die nun kurz vor der Verabschiedung stehenden Veränderungen einen massiven Eingriff in ein bislang gut funktionierendes System.

 

Im Vorfeld der Novellierung des hessischen ÖbVI-Gesetzes haben sich viele Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Bereichen kritisch zu Wort gemeldet – angefangen von der berufspolitischen Vertretung der ÖbVI über die Ingenieurkammer und anderen Fachverbänden bis hin zu Vertretern der Wissenschaft. Der mehr oder weniger einhellige Tenor der Kritik: Durch die geplante Novellierung drohen massive Qualitätseinbußen im Bereich der Öffentlichen Vermessung und gleichzeitig würde das Land Hessen einen Sonderweg gegenüber anderen Bundesländern einschlagen, der zu einem Mehr an Bürokratie führen wird.

 

Doch was sollte stattdessen getan werden? Richtig ist, dass auch die ÖbVI vom Fachkräftemangel betroffen sind. Nachwuchs gewinnt man allerdings nur, wenn

man in die Gewinnung von eben diesem investiert. Berufliche Ausbildung und

berufliche Weiterqualifikation gepaart mit einem attraktiven und praxisorientierten universitären Angebot sind das Gebot der Stunde. Andere Bundesländer wie NRW oder Mecklenburg-Vorpommern machen es vor, wie es gehen kann: Nachdem dort begonnen wurde für die Berufe des Vermessungswesen zu werben, gehen die Bewerberzahlen auch wieder nach oben. Gleichzeitig sollte eine gemeinsame Lösung für alle Bundesländer erarbeitet werden, denn die Problemlage ist überall mehr oder weniger ähnlich und die Situation wird nicht durch Alleingänge eines Bundeslandes verbessert.

Zudem dürfte die sich rasant abkühlende Baukonjunktur ihr übrigens tun, um die Situation auch mittelfristig deutlich zu entspannen. Weniger Bauanträge bedeuten auch weniger Vermessungsleistungen durch die ÖbVI. Das sich dadurch auftuende Zeitfenster sollte genutzt werden, um das öffentliche Vermessungswesen – nicht nur – in Hessen in gemeinsamer Arbeit aller Beteiligten zukunftssicher aufzustellen. 

 

Man kann nur hoffen, dass sich die Verantwortlichen im hessischen Wirtschaftsministerium noch eines Besseren belehren lassen und dieses Beispiel

des Absenkens von Berufsqualifikationen nicht noch weiter Schule macht. Man

stelle sich nur einmal vor, dass Hessens Bürgerinnen und Bürger in Zukunft von

Ärzten betreut werden, die nur ein Grundstudium absolviert haben oder Jurastudentinnen und -studenten ohne 2. Staatsexamen zu Richtern ernannt

werden. Noch ist es allerdings nicht zu spät, die Reißleine zu ziehen und das hessische ÖbVI-Gesetz in letzter Minute zu stoppen und auf den Rat der

Fachleute zu hören und eine Novellierung mit Augenmaß anzustreben.



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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Jennifer Errico (Tel.: 0561-9839820), verantwortlich.

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