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Schimmel am Arbeitsplatz - Was ist zu beachten?


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Jeder Arbeitnehmer hat die Pflicht, dem Arbeitgeber seine Arbeitsleistung zur Verfügung zu stellen. Demgegenüber hat jeder Arbeitgeber die Pflicht, für einen sauberen Arbeitsplatz zu sorgen. Denn nur dort kann der Arbeitnehmer seine maximale Leistung erbringen und die Gesundheit wird nicht beeinträchtigt. Ein ernstes Risiko hierfür ist der Schimmel, der an Arbeitsplätzen aller Art schnell entstehen kann und konsequent bekämpft werden muss.

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Wie entsteht Schimmel am Arbeitsplatz?



Der Schimmel entsteht überall dort, wo Feuchtigkeit und Schmutz aufeinandertreffen. Besonders häufig kommt Schimmel deswegen an Baustellen vor. Aber auch Büroarbeitsplätze, oder Werkstätten und Industriehallen sind davon betroffen. Wenn der Schimmel entsteht, dann ist für Arbeitgeber ein schnelles Handeln zwingend notwendig. Die Deutsche-Schadenshilfe hat hierfür einen eigenen Service verfügbar. An diesen können sich Arbeitgeber wenden und Schäden sehr schnell beheben lassen. Schnelligkeit ist entscheidend, denn die Qualität der Arbeit hängt mit dem Arbeitsplatz zusammen. Beide Faktoren gehen Hand in Hand. Dazu kommt, dass natürlich auch die Baustruktur des Arbeitsplatzes nachhaltig beschädigt werden kann. Schimmel ist nie ein Spaß und muss von Anfang an und konsequent bekämpft werden. Das macht die Mitarbeiter zufrieden und schützt das Unternehmen vor Schäden.

Die Beseitigung des Schimmels ist eine Sache des Arbeitgebers



Natürlich ist in Deutschland so gut wie alles geregelt. Da wundert es wenig, dass auch die Rechten und Pflichten von Unternehmen und Arbeitgebern beim Schimmelbefall am Arbeitsplatz geregelt wurden. Arbeitnehmer haben die Pflicht zur Meldung des Befalls. Diese Meldung muss umgehend erfolgen und ohne zeitlichen Aufschub. Wer als Arbeitnehmer einen Schimmelpilz entdeckt, der muss diesen also sofort melden. Unternehmen und Arbeitgeber müssen demgegenüber den Befall sofort beseitigen. Das gilt unabhängig davon, ob sich der Schimmel in einem direkten Arbeitsplatzbereich oder beispielsweise in wenig genutzten Räumen befindet. In allen anderen Fällen machen sich die Unternehmer gegenüber ihren Kunden und Mitarbeitern haftbar. Sollten also gesundheitliche Schäden entstehen, oder anderweitige Schäden an Gebäuden, so muss der Unternehmer sofort handeln oder mit Schadensersatzforderungen rechnen. Ein Zustand, den an sich jeder gerne vermeiden möchte.

Schimmel ist eine ständige Begleitung



Schimmel wird fast täglich eingeatmet und oft sogar verzehrt. Das ist auch kein Problem. Eine bestimmte Dosis an Schimmel und bestimmte Arten von Schimmel kann der menschliche Körper ohne große Probleme verkraften. Anders sieht es hingegen aus, wenn der Schimmel in konzentrierter Form auftritt. In diesem Falle ist der Befall schnell eine Gefahr für die Gesundheit und unter Umständen sogar das Leben. Dass zusätzliche Schäden an der Bausubstanz, den Betriebsstoffen und dem Inventar entstehen können, ist ein weiterer negativer Faktor. Die schnelle Beseitigung von Schimmel ist also zwingend notwendig und jeder Arbeitgeber sollte sofort handeln und die Profis zur Hilfe holen. Diese können den Schimmel mit wenig Aufwand und sofort entfernen. Die Profis wissen, was sie tun und können auch größere Schäden behandeln. Die Behandlung ist zwingend notwendig und darf auf keinen Fall unterlassen werden. Nur so stellen Unternehmen sicher, dass auch in der Zukunft die Gesundheit der Mitarbeiter und die Funktionalität der Betriebe zu jeder Zeit gewährleistet ist.

 



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