Praxistips zur schlanken Umsetzung des Hinweisgeber-Schutzgesetzes (HinSchG)
Von Hinweisgeber-Meldeportal.de
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Das Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Es gilt für alle Unternehmen und Institutionen, im Gesetz „Beschäftigungsgeber“ genannt, die mehr als 50 Beschäftigte haben. Die Webseite „Hinweisgeber-Meldeportal.tips“ informiert darüber, welche Maßnahmen für Unternehmen und Institutionen umgesetzt werden müssen.
Bis zum 17. Dezember müssen alle Beschäftigungsgeber die Anforderungen des Gesetzes umgesetzt haben, ab 250 Köpfen ist die Umsetzung bereits seit dem 2. Juli 2023 Pflicht. Geschäftsführungen müssen aktiv werden und sollten dieser neuen Compliance-Anforderung erhöhte Aufmerksamkeit schenken.
Das neue Informationsportal zum HinSchG legt Wert darauf, einfache und praktikable Lösungsansätze zu zeigen. Insbesondere für KMU finden sich hier schlanke Anleitungen, wertvolle Anregungen und praktikable Tips.
In dem pragmatischen Online-Ratgeber wird in fünf klaren Schritten erklärt, worum es im Gesetz geht. Dabei werden konkrete Tips gegeben, wie die Umsetzung gelingen kann. Es werden die Rollen des Hinweisgebers, des Meldungsempfängers und des Meldungsbearbeiters erklärt und Empfehlungen ausgesprochen, wie diese besetzt werden sollten.
Darüber hinaus werden die wichtigsten Aspekte des Gesetzes wie Fristen und Dokumentationspflichten komprimiert dargestellt, so dass eine effiziente Umsetzung ermöglicht wird.
Abgerundet wird das kostenlose Informationsangebot durch Hinweise, wie die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Stand der Technik implementiert werden sollten.
Webseite: https://hinweisgeber-meldeportal.tips/
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