PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Unfallschaden: Das müssen Sie zum Ablauf und Gutachten von Gutachterix München wissen


Von Gutachterix, Kfz Gutachter & Sachverständiger

Ein Autounfall ist schnell passiert – ob durch eine Unachtsamkeit im Straßenverkehr, erhöhte Geschwindigkeit oder Eisglätte. Nachdem der erste Schock überwunden ist, müssen sich Unfallgeschädigte mit dem Thema Unfallschaden auseinandersetzen. Viele Fahrzeugbesitzer wissen zunächst nicht, was sie nach einem Autounfall tun müssen. Die Sachverständigen von

Thumb

Richtiges Verhalten nach Unfallschaden

 

Nach einem Verkehrsunfall sollten Fahrer zunächst Ruhe bewahren und die Unfallstelle mit Warnblinkanlage und Warndreieck absichern. Wenn es verletzte Personen gibt, muss erste Hilfe geleistet und Polizei sowie Rettungswagen verständigt werden. Unfallgeschädigte sollten den Unfallschaden anhand von Fotos, Skizzen und einem Unfallbericht dokumentieren. Daneben sollten das Kennzeichen, Name und Adresse aller Unfallbeteiligten notiert werden. Auch die Versicherungen müssen umgehend über den Unfallschaden informiert werden, erklären die Gutachter von Gutachterix München.

 

Gutachten bei Unfallschaden

 

Um die Schadenpositionen nach einem Unfall festzustellen und den Schaden bei Eintrittspflicht durch die Versicherung regulieren zu lassen, ist ein Schadengutachten erforderlich. Die Gutachter begutachten das Unfallfahrzeug und dokumentieren alle Schäden ausführlich. Daneben bestimmen die Fachexperten den Fahrzeugwert, Restwert und Wertminderung und können auch ermitteln, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Die Fachexperten von Gutachterix München raten zu einem unabhängigen Gutachter, der das Unfallfahrzeug objektiv untersucht und ein fachgerechtes und neutrales Gutachten verfasst.

 

Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt Unfallschaden bei Eintrittspflicht

 

Bei eindeutig geklärter Schuldfrage zahlt bei Eintrittspflicht die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schadenspositionen für den Unfallschaden. Unfallgeschädigte haben auch die Möglichkeit, sich den Versicherungsschaden durch eine fiktive Abrechnung auszahlen zu lassen. Auch für die fiktive Abrechnung wird ein Gutachten benötigt, in dem die Sachverständigen von Gutachterix München die Höhe des Unfallschadens und Reparaturkosten ermitteln. Bei der Auszahlung des Unfallschadens kann es allerdings zu Kürzungen kommen, da Unfallgeschädigte ausschließlich den Nettobetrag für den Werkstattlohn und die Ersatzteile erhalten. Hier sollte abgewogen werden, ob eine Übernahme der Schadenspositionen der Versicherung bei Eintrittspflicht nicht doch lohnenswerter ist.

 

 

 

 

 

Kontakt

 

Gutachterix

 

B. Eng. Wahab Malik

 

Landsberger Str. 297

 

80687 München

 

https://www.gutachterix.de/

 

 

 



Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Noch nicht bewertet
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Tobias Brunner (Tel.: 0160 20 600 51), verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 283 Wörter, 2831 Zeichen. Artikel reklamieren
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!