PortalDerWirtschaft.de



Suchmaschinenoptimierung mit PdW
mit Content-Marketing - Ihre News
English

Amazon.de-Geschenkgutscheine können jetzt mit dem virtuellen Bargeld von Ukash gekauft werden


Von Ukash Deutschland

Thumb München, 23. Januar 2008 +++ Mit Ukash, dem virtuellen Bargeld für die einfache und sichere Zahlung im Internet (www.ukash.de), kann man nun auch Amazon.de-Geschenkgutscheine kaufen. Besonders gern nutzen Ukash all diejenigen, die online nicht per Rechnung, Bankeinzug oder Kreditkarte bezahlen möchten. Der Weg zum Geschenkgutschein gegen Bargeld: An einer von 5.000 Ukash-Ausgabestellen in ganz Deutschland kauft der Kunde einen speziellen Ukash-Voucher für die Amazon.de-Geschenkgutscheine im Wert von entweder 20 oder 50 Euro. Diesen Ukash Voucher kann er dann durch Eingabe der einmaligen Identifikations-Nummer auf der Ukash.de-Website gegen einen Amazon.de-Geschenkgutschein einlösen, den er sich sofort selbst ausdrucken darf – auf Wunsch komplett mit Grußnachricht für den Beschenkten. Selbstverständlich können sich Kunden auf diesem Weg auch selbst beschenken und den Geschenkgutschein zum eigenen Einkauf bei Amazon nutzen. Die virtuelle Bargeldzahlung mit Ukash, die Online-Händler auch direkt als Bezahlmethode in ihren Shop integrieren können, eröffnet allen Online-Retailern neue Konsumentenschichten. Gleichzeitig sind die Transaktionen für die Händler so sicher, als hätte der Kunde tatsächlich mit Bargeld gezahlt, denn die Kaufsumme wird ihnen von Ukash überwiesen. Smart Voucher Ltd. aus Großbritannien, das Unternehmen, das hinter der Ukash Bezahlmethode steht, ist eine der wenigen Organisationen, denen von der Financial Services Authority, FSA, die offizielle europäische E-Money-Lizenz als Electronic Money Institution, kurz ELMI, verliehen wurde. Den einfachen Online-Zahlungsservice mit dem virtuellen Bargeld von Ukash gibt es schon in Deutschland und in insgesamt 21 europäischen Ländern. Damit steht die virtuelle Bargeldzahlung einem Markt von 226 Mio. Internet-Nutzern in Europa offen. Über Ukash Ukash ist die virtuelle Bargeldzahlung. Den einfachen und sicheren Online-Zahlungsservice von Ukash gibt es in Deutschland und in insgesamt 21 europäischen Ländern. Ukash wurde beispielsweise auch in Großbritannien, Irland und Spanien sehr erfolgreich gelauncht. Damit steht die virtuelle Bargeldzahlung einem Markt von 226 Mio. Internet-Nutzern offen. Ukash ist ein Markenname der Smart Voucher Ltd. aus Großbritannien. Smart Voucher ist eines der wenigen Unternehmen, denen von der Financial Services Authority, FSA, die offizielle europäische E-Money-Lizenz als Electronic Money Institution, kurz ELMI, verliehen wurde. Der Ukash Zahlungsservice ist sowohl für den Verbraucher als auch für den Händler risikofrei, da die neue Zahlungsmethode einer Bargeldzahlung gleicht. Der Kunde erwirbt an einer von Tausenden Ukash Ausgabestellen in Deutschland gegen Bargeld zunächst sogenannte Ukash Voucher. Ukash kooperiert dazu unter anderem mit den Vertriebspartnern Verixx Systems GmbH und dem Convenience-Großhändler Lekkerland. Auch online können Kunden Ukash Voucher erwerben. Der Verbraucher kann bei einem Online-Kauf nun die Güter oder Dienstleistungen einfach unter Angabe der einmaligen Voucher-Nummer und des Voucher-Werts bezahlen. Der Ukash Zahlungsservice ist für den Konsumenten registrierungsfrei und einfach anzuwenden. Für die Händler ist Ukash sehr sicher, denn der Kaufbetrag wird ihnen von Ukash überwiesen. Partnerschaften unterhält Ukash zu Betamax, Cellity, Habbo Hotel, Interwetten, Entropia Universe, Party Poker und Skype. Mit Ukash Vouchern können auch Linden Dollar in Second Life sicher und einfach erworben werden. Kontakt Ukash Deutschland Patrick Becker, Head European Sales & Business Development München Airport Terminalstr. Mitte 18 85356 München Telefon: +49-(0)174-3485081 E-Mail: patrick.becker@ukash.com Internet: www.ukash.com Möller Horcher Public Relations GmbH Anika Christin Buschmann Ludwigstr. 74 63067 Offenbach Telefon: +49-(0)69-809096-56 E-Mail: anika.buschmann@moeller-horcher.de Internet: www.moeller-horcher.de


Kommentare

Bewerten Sie diesen Artikel
Bewertung dieser Pressemitteilung 5 Bewertung dieser Pressemitteilung 3 Bewertungen bisher (Durchschnitt: 4.3)
Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Anika Christin Buschmann, verantwortlich.

Pressemitteilungstext: 488 Wörter, 3990 Zeichen. Artikel reklamieren
Keywords
Diese Pressemitteilung wurde erstellt, um bei Google besser gefunden zu werden.

Tragen Sie jetzt Ihre kostenlose Pressemitteilung ein!