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Wichtige Informationen zu den neuen Datenschutzbestimmungen
Von marmato GmbH
Was sich durch die neuen Beschlüsse für die Direktmarketing-Branche ändern wird
Am Mittwoch, den 10.12.2008 hat die Bundesregierung den Entwurf eines neuen Datenschutz-Gesetzes vorgestellt. Demnach sollen das Datenschutzniveau von Privatpersonen und die Transparenz der Datenverarbeitung im nichtöffentlichen Bereich weiter gefördert werden. Die entscheidende Neuerung für den E-Mail Marketing-Sektor wird die Abschaffung des sog. „Listenprivilegs“ sein: Die bisher wirksame gesetzliche Erlaubnis, ohne Einwilligung der betreffenden Personen bestimmte „Listendaten“ für Werbezwecke oder zur Markt- und Meinungsforschung zu übermitteln und zu nutzen, soll außer Kraft gesetzt werden. Wer einen eigenen E-Mail-Adressverteiler hat und eine aktive Daten- und Adressgewinnung betreibt, ist von den aktuellen Gesetzesentwürfen direkt betroffen. In diesem Beitrag erläutern wir Ihnen alle bevorstehenden Änderungen und Konsequenzen für den Direktmarketing-Sektor.
17.12.2008
17. Dez 2008
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Marion Braunschädel, verantwortlich.Pressemitteilungstext: 494 Wörter, 4394 Zeichen. Artikel reklamieren
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