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Firmenwagen: Keine Kollision mit dem Finanzamt


Von BVBC

Thumb Die Orientierung in Sachen Firmenwagen fällt unverändert schwer. Lange drohten gesetzliche Verschärfungen, doch jetzt bieten sich sogar neue steuerliche Handlungsoptionen für Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter. Vielfach gewinnt der Firmenwagen als Alternative zu einer Lohnerhöhung an Attraktivität. Allerdings prüfen die Finanzbehörden den Anteil der privaten Kfz-Nutzung immer kritischer. Es wird daher immer wichtiger, klare Regelungen nach innen und außen zu treffen. Die Politik meint es gut mit Firmenwagen. Das Konjunkturprogramm der Bundesregierung setzt deutliche Anreize für die Anschaffung betrieblich genutzter Kfz. Allerdings hängt die steuerliche Einstufung von Firmenwagen maßgeblich vom Umfang der privaten Nutzung ab. Diese Frage erfordert weiterhin ein hohes Augenmerk. Fahrzeuge, die zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden, gelten steuerlich als "notwendiges Betriebsvermögen". Bei einer betrieblichen Nutzung von mindestens 10% bis zu 50% spricht der Gesetzgeber von "gewillkürtem Betriebsvermögen". Hier kann der Steuerpflichtige wählen, ob er das Fahrzeug dem Betriebsvermögen oder dem Privatvermögen zuordnet. Entsprechende Nachweise sind dem Fiskus zu erbringen. "Die günstigen Rahmenbedingungen für Firmenwagen sind grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen", mahnt Christel Fries, Präsidiumsmitglied des Bundesverbandes der Bilanzbuchhalter und Controller e.V. (BVBC). "Wichtig ist, dass alle Beteiligten die steuerlichen Rahmenbedingungen kennen und einhalten." Selbstverständlich lassen sich jetzt auch die gesetzlichen Neuerungen in Sachen "Pendlerpauschale" vorteilhaft nutzen. Bei einem privat genutzten Dienstwagen können Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in Höhe von 30 Cent pro Entfernungskilometer wieder abgezogen werden. Gut unterwegs mit dem Firmenwagen Egal ob Kauf oder Leasing: Werden Fahrzeuge betrieblich genutzt, ist der Fiskus immer mit von der Partie. Am besten fährt, wer alle steuerlichen Rahmenbedingungen im Blick hat und mögliche Tücken vermeidet. Die BVBC-Berater wissen, worauf Arbeitgeber und ihre Mitarbeiter unbedingt achten sollten. 1. Alle Steuervorteile ausschöpfen: Für Neuwagen bieten sich jetzt zusätzliche Anreize. Bei Anschaffungen bis zum 30. Juni diesen Jahres bleiben Autos je nach Schadstoffklasse bis zu zwei Jahre lang von der Kfz-Steuer befreit. Zudem gilt bis Ende 2010 die degressive Abschreibung in Höhe von 25%. Firmen sollten anvisierte Wagenkäufe gegebenenfalls vorziehen, um den vollen Steuervorteil auszuschöpfen. 2. Privaten Gebrauch regeln: Werden Firmenwagen zu höchstens 50% privat genutzt, kann die pauschale 1%-Regelung zur Anwendung kommen. Art und Umfang der Kfz-Nutzung sollte eine betriebliche Dienstwagenordnung regeln. Hier sind immer die aktuellen steuerlichen Rahmenbedingungen zu berücksichtigen. Abweichende Regelungen sollten per Individualvereinbarung festgehalten werden. 3. Betriebliche Nutzung dokumentieren: Beträgt die Privatnutzung zwischen 50% und 90% sind alle Kfz-Kosten per Einzelbeleg nachzuweisen. Immer wichtiger wird eine glaubhafte Dokumentation aller betrieblichen Fahrten. Wer eine lückenlose und exakte Aufzeichnung gewährleisten möchte, entscheidet sich für ein Fahrtenbuch. So lassen sich viele Unstimmigkeiten im Innen- und Außenverhältnis von vorneherein vermeiden. - freie Verwendung bei Quellenangabe, 3 Belege erbeten - Über den BVBC: Der BVBC ist die zentrale Interessenvertretung der Bilanzbuchhalter und Controller in Deutschland. Der Verband diskutiert auf politischer und wirtschaftlicher Ebene neue Perspektiven des Finanz- und Rechnungswesen sowie Controlling und gestaltet diese maßgeblich mit. Kontakt: BVBC, Am Propsthof 15-17, 53121 Bonn Tel: 0228.96 39 3-0, Fax: 0228.96 39 3-14 www.bvbc.de, kontakt@bvbc.de Pressekontakt: conovo media GmbH, Kolumbastraße 5, 50667 Köln Tel: 0221.356860-0, Fax: 0221.356860-55 www.conovo.de, info@conovo.de


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