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Die Monopolkommission hat heute dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Dr. Dietmar Staffelt ihr 14. Hauptgutachten mit dem Titel "Netzwettbewerb durch Regulierung" überreicht.´


Von Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - BMWi

Die Bundesregierung teilt die Auffassung der Monopolkommission, dass für eine zutreffende Bewertung von Stand und Entwicklung der Unternehmenskonzentration eine aussagekräftige Datenbasis über Konzerne in Deutschland erforderlich ist. Sie erwartet, dass Monopolkommission und Statistisches Bundesamt eine praktikable Form der Zusammenarbeit zur Umsetzung der gesetzlichen Neuregelung zur Erfassung von Unternehmensgruppen finden werden. Diese sieht vor, dass bereits statistisch-intern vorhandene Unternehmensdaten aus Wirtschaftsstatistiken mit externen, aus allgemein zugänglichen Quellen stammenden Daten über Unternehmensgruppen verbunden werden können.
Thumb Die Bundesregierung sieht ebenso wie die Monopolkommission die Förderung des Netzwettbewerbs in infrastrukturgebundenen Märkten als eine wesentliche Aufgabe der Wettbewerbspolitik an. Sie wird die Vorschläge der Monopolkommission sorgfältig prüfen. Entgegen den Ausführungen der Monopolkommission zugunsten einer allgemeinen sektorübergreifenden Regulierungsinstanz für den Netzzugang sieht die Bundesregierung zur Zeit kein Bedürfnis für eine solche Einrichtung. Sie hält eine Stärkung der Missbrauchsaufsicht des Bundeskartellamts im Rahmen des Modells des verhandelten Netzzugangs für vorzugswürdig. Die laufende Novelle zum Energiewirtschaftsgesetz wird eine raschere Abhilfemöglichkeit für Kartellbehörden bei festgestelltem missbräuchlichen Verhalten eines Netzbetreibers bringen. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie wird die wettbewerblichen Auswirkungen der neu eingeführten Vermutung guter fachlicher Praxis bei Einhaltung der sog. Verbändevereinbarungen im Bereich des Zugangs zu Strom- und Gasnetzen einem regelmäßigen Monitoring unterziehen. Es ist damit imstande, bei unerwünschten Ergebnissen unverzüglich einzugreifen. Für den Bereich der "New Economy" ist der Ansicht der Monopolkommission zuzustimmen, dass das allgemeine Wettbewerbsrecht durch seinen hohen Abstraktionsgrad grundsätzlich auch für die Internet-Ökonomie geeignet ist. Wichtig ist, dass das Kartellrecht hinreichend flexibel angewendet wird, wie dies in der Praxis auch geschieht. Die Monopolkommission weist zu Recht darauf hin, dass Auflagen im Rahmen von Fusionskontrollverfahren nicht struktur- oder industriepolitische Zwecke verfolgen dürfen, sondern allein dem Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen dienen müssen. Dieser Linie entsprechen auch die Auflagen im Rahmen der Ministererlaubnis für den Zusammenschluss E.ON/Ruhrgas. Mögliche Wettbewerbsverschlechterungen infolge des Zusammenschlusses werden durch eine Erhöhung der Wettbewerbsintensität auf dem deutschen Gasmarkt ausgeglichen; VNG wird als unabhängiges, ostdeutsches Unternehmen unter Führung eines strategischen Partners gestärkt, außerdem werden internationale Gasproduzenten, insbesondere BP und Shell nach dem Ausstieg aus Ruhrgas künftig als Wettbewerber auftreten können. Die Bundesregierung wird nunmehr zu dem Gutachten der Monopolkommission im üblichen Verfahren eine Stellungnahme erarbeiten und anschließend diese dem Parlament vorlegen.


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