Handwerk: Dürfen Backwaren am Feiertag verkauft werden?
Von Handwerkskammer Cottbus
Cottbuser Kammer informiert über Sonderöffnungszeiten
Ein frisches Brötchen zum Frühstück vom Bäcker nebenan - für viele gehört das am Samstagmorgen einfach dazu. Wer geglaubt hat, am Sonntag darauf verzichten zu müssen, der irrt. Verkaufsstellen für Back- und Konditorwaren dürfen an Sonn- und Feiertagen geöffnet werden, wie die Handwerkskammer Cottbus (HWK) erklärt. Allerdings: Es gelten hier gewisse Einschränkungen.
"Für die Dauer von fünf zusammenhängenden Stunden in der Zeit von 7 bis 19 Uhr dürfen laut Gesetzgeber die Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Das trifft jedoch nicht auf den Ostersonntag, Pfingstsonntag und den ersten Weihnachtsfeiertag zu", erklärt Knut Deutscher, Hauptgeschäftsführer der HWK, die gesetzliche Regelung.
Wichtig für die Verkaufsstellenbesitzer ist dabei die Frage, ob sie neben dem Geschäft ein angeschlossenes Café besitzen. "Ist das der Fall, darf dieses nach dem geltenden Gaststättenrecht weiter betrieben werden, der Abverkauf von Brot und Brötchen muss jedoch nach den fünf Stunden beziehungsweise an den entsprechenden Feiertagen unterbleiben", erläutert Knut Deutscher weiter.
Café und Verkaufsstelle: Die Handwerkskammer ist bestrebt, eine Angleichung der Öffnungszeiten zu erzielen. "Wir sind diesbezüglich mit dem Landesgesetzgeber in Kontakt, damit für beide die gleichen Regelungen gelten", so der HWK-Geschäftsführer.
Hinweis: Wer seine Verkaufsstelle über die fünf Stunden hinaus an Sonn- und Feiertagen öffnen möchte, kann dafür einen Ausnahmeantrag bei der jeweiligen Kreisordnungsbehörde stellen.
Hintergrund
Das Brandenburgische Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG) vom 27. November 2006 beinhaltet unter anderem die Gesetzmäßigkeiten über die Öffnungszeiten der Verkaufsstellen für Back- und Konditorwaren im Land. Dieses kann im Internet unter www.landesrecht.brandenburg.de eingesehen werden. Nähere Informationen zu den Öffnungszeiten erhalten die Handwerker der Region auch in der HWK. Für Fragen steht die Abteilung Handwerksrecht (Kontaktdaten siehe oben) zur Verfügung.
Handwerkskammer Cottbus
Altmarkt 17
03046 Cottbus
Ansprechpartner:
Michael Hahn
Handwerksrecht
Telefon 0355 7835-138
Telefax 0355 7835-285
hahn@hwk-cottbus.de
www.hwk-cottbus.de
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03.04.2009
03. Apr 2009
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Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Anja Jüttner, verantwortlich.
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