Konjunkturpaket II: Änderungen zur Nutzung des Dienstwagens
Von redmark WRS Verlag GmbH & Co. KG, Haufe Mediengruppe
(München/Planegg, 10.06.2009) Die optimale Nutzung von Dienstwagen erfordert, dass Unternehmen über die aktuellen Regelungen und Änderungen gut informiert sind. Im Rahmen des Konjunkturpakets II ergeben sich Änderungen bei der Kfz-Steuer. Die Kfz-Steuerreform tritt zum 01. Juli 2009 in Kraft. Hierbei haben Unternehmen die Chance, sich steuerliche Vorteile zu sichern. Es existieren zahlreiche steuerliche Feinheiten mit denen Unternehmen unter anderem Vergünstigungen beim Zweitwagen oder auch bei der Übernahme des Firmenwagens erhalten.
Bei redmark gibt es unter http://www.redmark.de/firmenpraxis nun einen Special-Beitrag zu diesem Thema. In diesem Beitrag erhalten Unternehmen einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Neuerungen und die passenden Sofortmaßnahmen. Zudem finden sich dort Antworten auf die häufigsten Fragen und Fallen. Zum Beispiel bei der Wahl zwischen Fahrtenbuch und 1-%-Regelung sollten Unternehmen folgendes beachten: Das Fahrtenbuch macht zwar mehr Arbeit als die 1-%-Regelung, allerdings führt die 1-%-Regelung nicht immer zum steuerlich günstigsten Ergebnis. Auf dem Themenportal Firmenpraxis finden Unternehmen die passende Antwort, ob sie besser ein Fahrtenbuch oder die 1-%-Regelung nutzen sollten. Für die Berechnung, welche Methode günstiger ist, stellt redmark zusätzlich einen Rechner unter http://www.redmark.de/Downloads/downloadServiceDetail?DID=508665&chorid=0000000001 zur Verfügung. Vertiefende Informationen zu diesem Thema finden sich in dem Produkt »redmark firmenpraxis«.
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10.06.09
10. Jun 09
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