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Gebäudeversicherung - Was tun, wenn es heftig gestürmt hat?


Von IAK GmbH

Umgestürzte Bäume sind bei den häufigen Unwettern an der Tagesordnung.
Thumb Seit einigen Jahren ist man es gewohnt, dass in der Sommerzeit immer häufiger schwere Regengüsse in Deutschland niedergehen und auch Stürme über das Land ziehen. In allen Medien sieht man überall die Bilder von überschwemmten Straßen, umgeknickten Bäumen oder abgedeckten Dächern. Und dazwischen immer wieder die Feuerwehr, die als Erstmaßnahme provisorisch Wasser abpumpen, Dächer notdürftig sichern und in Gefahrenbereichen liegende Bäume zersägen und entfernen. Am nächsten Morgen kommt dann zumeist das unangenehme Erwachen, wenn die Schäden bei Tageslicht begutachtet werden können. Bei Sturm in der Nacht (wobei Sturm als Luftbewegung mit mindestens Windstärke 8 definiert wird) ist ein Baum am Haus umgestürzt und liegt nun teilweise auf dem Dach auf. Einige Dachziegel haben sich gelöst und fielen in den Garten, der Baum stellt aber im derzeitigen Zustand keine allgemeine Gefahr dar. Durch die Gebäudeversicherung wird nun geprüft, welche Schäden nun reguliert werden. Informationen zur Gebäudeversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/gebaeudeversicherung.html Der Dachdecker stellt eine Beschädigung der Dachfläche und der darunter liegenden Isolierung fest. Dieser Schaden wird durch die Gebäudeversicherung getragen, da sich der Schaden primär durch den Sturm ereignet hat und der Sturm bedingungsgemäß zu den versicherten Gefahren gehört (s. §8, Allgemeine Wohngebäudeversicherungsbedingungen). Bevor der Dachdecker nun seine Arbeit machen kann, muss zunächst aber der auf dem Dach teilweise aufliegende Baum entfernt werden. Da von dem schief liegenden Baum keine Gefahr ausgeht, muss der Hauseigentümer eine Firma beauftragen, die den Baum entfernt. Falls der Baum natürlich in seiner derzeitigen Lage eine Gefährdung für Menschen oder Sachwerte darstellen würde, käme es zu einem Feuerwehreinsatz. Die Kosten für das Entfernen des Baumes nach einem Sturm durch eine Privatfirma sind nicht Bestandteil der Allgemeinen Wohngebäudeversicherungsbedingungen. Es ist aber möglich, dass diese Kosten über einzelne Anbieter der Wohngebäudeversicherung erstattet werden. Über einen Leistungseinschluss bei der Gebäudeversicherung können diese Kosten eingeschlossen werden. Ein Versicherungsmakler kann über die Einschlüsse und die Erstattungshöhen der Gebäudeversicherung informieren. Ein wichtiger Aspekt, denn die Vielzahl der Versicherungen ist unübersichtlich. Das Eigenheim soll möglichst auch mit individuellen Einschlüssen abgesichert werden. Bildquelle: Feuerwehr Stassfurt IAK GmbH Manfred Weiblen Horster Str. 26-28 46236 Bottrop m.weiblen@iakgmbh.de (02041) 77 44 7 - 46 http://www.vergleichen-und-sparen.de

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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Manfred Weiblen, verantwortlich.

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