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Urlaubsende mit Scherbengericht: 10 Jahre Haft für einen Stein - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe


Von Markt Control Multimedia Verlag GmbH & Co. KG

Clever reisen! informiert über Zollkontrolle im Urlaub

Beim Wort „Zollkontrolle“ sollten nicht nur Reisende mit Drogen, Waffen, Schnaps und Zigaretten im Gepäck aufhorchen. Immer wieder und öfter handeln sich Urlauber unnötigen Ärger bei der Ein- und Ausreise ein, weil sie gegen Zollvorschriften und Gesetzte verstoßen, von denen sie zuvor meist nichts ahnten. Ob antike Scherben aus der Türkei, Banknoten aus Indien oder Korallen aus Ägypten – Ausfuhr streng verboten! Ein bitteres Lied über die harten Strafkataloge der Türkei etwa kann derzeit ein wegen der Sammellust seines neunjährigen Sohnes in Haft sitzende deutsche Familienvater singen. Zehn Jahre für einen Stein – das droht diesem Ahnungslosen, der wegen Schmuggelns archäologischen Kulturguts vor Gericht gestellt werden soll.
Thumb Eine weniger bekannte Zollfalle sind Devisenvergehen. In vielen Staaten darf die Landeswährung gar nicht ausgeführt werden, in anderen müssen größere Beträge oft beim Zoll deklariert werden. Auch innerhalb der Europäischen Union gibt es noch Verbote und Beschränkungen. Bulgarien und Serbien-Montenegro etwa kassieren in bei Devisenvergehen den kompletten Betrag zu Gunsten der Staatskasse ein. Norwegen z.B. gestattet gerade mal die Einfuhr von vier Flaschen Bier. Und wer in Griechenland bei „illegaler Ausgrabung“ erwischt wird, bekommt schnell die Gelegenheit, seine archäologischen Aktivitäten hinter „schwedischen Gardinen“ zu überdenken. Da Unwissenheit nicht vor den teilweise sehr drakonischen Strafen für Verstöße gegen die Ausfuhrbestimmungen einzelner Reiseziele schützt, hat Clever reisen! eine Negativliste der wichtigsten Zollvorschriften zusammengestellt. Unter www.clever-reisen-magazin.de steht eine detaillierte Zusammenstellung aller wichtigen Informationen bereit. Unser Tipp: Die aktuelle Ausgabe des Reisemagazins „Clever reisen!“ erscheint am 15.10.2003 und ist für 5,10 Euro im Zeitschriftenhandel erhältlich. Seit 1986 versorgt Clever reisen! (ehemals „fliegen & sparen“) Urlauber, Geschäftsreisende, Vielflieger und Globetrotter mit cleveren und geldwerten Insidertipps, Tourberichten und Preisvergleichen. Clever reisen ist frei zum Abdruck – Beleg wird erbeten!

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