AGAD kritisiert Emmely-Urteil nicht nur aus Arbeitgebersicht
Von Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e.V. (AGAD)
Bundesarbeitsgericht ermuntert Arbeitnehmer zu hanebüchenen Ausflüchten statt zu ehrlicher Reue.
Dortmund, 11. Juni 2010**** Der Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e.V. (AGAD) kritisiert die heutige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (2 AZR 541/09) im Fall "Emmely" nicht nur aus Arbeitgebersicht. Anders als die Vorinstanzen hält das Bundesarbeitsgericht die fristlose Kündigung einer langjährig beschäftigten Kassiererin, die versucht hatte, ihr anvertraute Pfandbons eines Kunden im Wert von 1,30 EUR in betrügerischer Absicht einzulösen, für unwirksam.
"Die Kündigung entsprach nicht nur ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, sondern auch dem überwiegenden Gerechtigkeitsempfinden", erklärt Rechtsanwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Geschäftsführer des AGAD. "Bei allem Mitleid für die Situation der Kassiererin darf es bei Vermögensdelikten keine Toleranz durch die Gerichte geben. Ob ein Arbeitgeber mit einem ihm schädigenden Arbeitnehmer weiter zusammen arbeiten will, muss allein Entscheidung des Arbeitgebers bleiben. Gnade ist keine Aufgabe der Gerichte", so Rechtsanwalt Klug weiter, für den die Entscheidung auch weitere Fragen für die Praxis aufwirft: "Soll der Arbeitnehmer auch seine Kollegen bis zu einer gewissen Grenze bestehlen dürfen? Spätestens da dürfte die Solidarität mit der Kassiererin nämlich aufhören. Ich kenne auch eine Vielzahl von Betrieben, in denen Mitarbeiter wie Betriebsräte kein Verständnis für stehlende Mitarbeiter haben", fragt sich Klug.
Rechtsanwalt Klug kritisiert, dass das Bundesarbeitsgericht es nicht zulasse, das nachträgliche Prozessverhalten, nämlich das Ablenken des Verdachts auf andere Mitarbeiter, bei der Abwägung über die Kündigung zu berücksichtigen. Damit ermuntere das Bundesarbeitsgericht die Arbeitnehmer unverständlicherweise zu hanebüchenen Ausflüchten statt zu ehrlicher Reue.
"Nach wissenschaftlichen Untersuchungen entsteht den Handelsfirmen jährlich durch Ladendiebstähle und stehlende Mitarbeiter ein Schaden von 2 Mrd. EUR. Diesen Schaden zahlen wir alle als Verbraucher mit", ergänzt der Vorsitzende des AGAD, Gerhard Drauschke. 1,30 EUR pro Mitarbeiter mache bei 40 Mio. Beschäftigten bei einem Diebstahl pro Jahr bereits einen Schaden von 52 Mio. EUR, bei einem Diebstahl pro Monat bereits von 624 Mio. EUR. "Es ist für keinen Arbeitgeber mehr nachvollziehbar, wenn dies die Justiz den Arbeitnehmern quasi erlaube", mahnt AGAD-Vorsitzende.
Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e.V. (AGAD)
Dr. Oliver K.-F. Klug
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11.06.10
11. Jun 10
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