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AGAD kritisiert Emmely-Urteil nicht nur aus Arbeitgebersicht


Von Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e.V. (AGAD)

Bundesarbeitsgericht ermuntert Arbeitnehmer zu hanebüchenen Ausflüchten statt zu ehrlicher Reue.
Thumb Dortmund, 11. Juni 2010**** Der Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e.V. (AGAD) kritisiert die heutige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (2 AZR 541/09) im Fall "Emmely" nicht nur aus Arbeit­gebersicht. Anders als die Vorinstanzen hält das Bundesarbeitsgericht die fristlo­se Kündigung einer langjährig beschäftigten Kassiererin, die versucht hatte, ihr anvertraute Pfandbons eines Kunden im Wert von 1,30 EUR in betrügerischer Ab­sicht einzulösen, für unwirksam. "Die Kündigung entsprach nicht nur ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsge­richts, sondern auch dem überwiegenden Gerechtigkeitsempfinden", erklärt Rechtsan­walt Dr. Oliver K.-F. Klug, Geschäftsführer des AGAD. "Bei allem Mitleid für die Situati­on der Kassiererin darf es bei Vermögensdelikten keine Toleranz durch die Gerichte geben. Ob ein Arbeitgeber mit einem ihm schädigenden Arbeitnehmer weiter zusam­men arbeiten will, muss allein Entscheidung des Arbeitgebers bleiben. Gnade ist keine Aufgabe der Gerichte", so Rechtsanwalt Klug weiter, für den die Entscheidung auch weitere Fragen für die Praxis aufwirft: "Soll der Arbeitnehmer auch seine Kollegen bis zu einer gewissen Grenze bestehlen dürfen? Spätestens da dürfte die Solidarität mit der Kassiererin nämlich aufhören. Ich kenne auch eine Vielzahl von Betrieben, in de­nen Mitarbeiter wie Betriebsräte kein Verständnis für stehlende Mitarbeiter haben", fragt sich Klug. Rechtsanwalt Klug kritisiert, dass das Bundesarbeitsgericht es nicht zulasse, das nach­trägliche Prozessverhalten, nämlich das Ablenken des Verdachts auf andere Mitarbei­ter, bei der Abwägung über die Kündigung zu berücksichtigen. Damit ermuntere das Bundesarbeitsgericht die Arbeitnehmer unverständlicherweise zu hanebüchenen Aus­flüchten statt zu ehrlicher Reue. "Nach wissenschaftlichen Untersuchungen entsteht den Handelsfirmen jährlich durch Ladendiebstähle und stehlende Mitarbeiter ein Schaden von 2 Mrd. EUR. Diesen Schaden zahlen wir alle als Verbraucher mit", ergänzt der Vorsitzende des AGAD, Gerhard Drauschke. 1,30 EUR pro Mitarbeiter mache bei 40 Mio. Beschäftigten bei einem Diebstahl pro Jahr bereits einen Schaden von 52 Mio. EUR, bei einem Diebstahl pro Monat bereits von 624 Mio. EUR. "Es ist für keinen Arbeitgeber mehr nachvollziehbar, wenn dies die Jus­tiz den Arbeitnehmern quasi erlaube", mahnt AGAD-Vorsitzende. Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e.V. (AGAD) Dr. Oliver K.-F. Klug Westfalendamm 217 44141 Dortmund 02 31 43 37 01 www.agad-do.de Pressekontakt: GBS-Die PublicityExperten Alfried Große Am Ruhrstein 37c 45133 Essen ag@publicity-experte.de 0201-8419594 http://www.publicity-experte.de


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