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Die Zahnzusatzversicherung leistet auch in vielen Fällen für die professionelle Zahnreinigung


Von IAK GmbH

Zu denen vom Zahnarzt angebotenen Leistungen gehört seit geraumer Zeit die professionelle Zahnreinigung. Oft muss diese aus eigener Tasche bezahlt werden, da es sich in der Regel um eine privatärztliche Leistung handelt. Die Zahnzusatzversicherung übernim

Zu denen vom Zahnarzt angebotenen Leistungen gehört seit geraumer Zeit die professionelle Zahnreinigung. Oft muss diese aus eigener Tasche bezahlt werden, da es sich in der Regel um eine privatärztliche Leistung handelt. Die Zahnzusatzversicherung übernimmt teilweise oder komplett die Kosten. ...
Thumb Die professionelle Zahnreinigung (PZR) ist wohl eine der wirksamsten Vorbeugemaßnahmen für die Zähne und das Zahnfleisch. In einer zahnärztlichen Praxis kann diese PZR durchgeführt werden. Nach einer gründlichen Untersuchung werden Beläge auf den Zahnoberflächen, in den Zahnfleischtaschen und in den Zahnzwischenräumen entfernt. Dieses geschieht mit speziellen Instrumenten. Danach werden die Zahnoberflächen poliert und fluoridiert. Im Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung oder auch in den amtlichen Gebührenordnungen ist die PZR nicht genau definiert. Im Allgemeinen versteht man darunter die Beratung über die häusliche Mundhygiene sowie die gründliche Reinigung der Zähne, der Zahnzwischenräume oder der Füllungen. Nach der Reinigung werden die Zähne dann mit spezieller Fluoridierung mit speziellen Präparaten. Die PZR findet man bei einigen Zahnzusatzversicherungen auch im Leistungskatalog wieder, hier kann sich der Kunde bis zu zwei Sitzungen im Jahr in voller oder anteiliger Höhe erstatten lassen. Informationen zur Zahnzusatzversicherung finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/zahnzusatzversicherung.html ARAG: Die Zahnzusatzversicherung der ARAG erstattet die Kosten im Tarif Z100 zweimal im Jahr zu 100 Prozent, im Tarif Z50/90 hängt es davon ab, ob eine Vorleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht wird. Je nach dem liegt die Erstattung für die PZR bei 50 bis 90 Prozent. CSS: Auch die CSS erstattet die Kosten für die PZR zweimal im Jahr in voller Höhe, bei medizinisch nachgewiesener Notwendigkeit kann dieses sogar viermal im Jahr erfolgen. Diese Leistung ist im Baustein Flexi Zahnbehandlung erhalten. Barmenia: Seit Einführung des Tarifes ZGPlus ist die PZR nun ein Bestandteil in der Zahnzusatzversicherung der Barmenia: 85 Euro werden pro Jahr erstattet (85 Prozent der Gesamtkosten), im Tarif Prophy, der aber ausschließlich Leistungen für die Zahnbehandlung erbringt, sind 60 Euro Erstattung vorgesehen. Im Tarif AZ ist eine solche Erstattung nicht vorgesehen. Universa: Seit Anfang des Jahres auf dem Markt, leistet auch die Universa für die PZR, allerdings im eingeschränkten rahmen. Im Tarif dent Privat sind hierfür 75 Euro pro Jahr vorgesehen, ebenso im Tarif dent Komfort. HanseMerkur: Aus mehreren Bausteinen kann die Zahnzusatzversicherung der HanseMerkur bestehen. Im Tarif EZP sind Leistungen für die PZR vorgesehen, hier liegt die Erstattung bei 50 Euro pro Jahr. Continentale: Der neue Tarif CEZP bietet für die PZR eine Erstattung von 80 Euro pro Jahr. Bildquelle: Paul-Georg Meister, www.pixelio.de IAK GmbH Manfred Weiblen Horster Str. 26-28 46236 Bottrop m.weiblen-iakgmbh@t-online.de (02041) 77 44 7 - 46 http://www.vergleichen-und-sparen.de


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Manfred Weiblen, verantwortlich.

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