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Insolvenz in England: Deutsche Steuerschulden werden Mandanten im Rahmen der Restschuldbefreiung erlassen


Von Insolvenz Agentur GmbH & Co KG

Insolvenz Agentur GmbH & Co KG hilft Jungunternehmer Nicolas M. aus der Schuldenfalle

Insolvenz-Agentur Kent, Marktführer für die geregelte Privatinsolvenz in England, weißt Interessierte darauf hin das in Deutschland gemachte Steuerschulden im Rahmen der Restschuldbefreiung erlassen werden.\r\n
Thumb Düsseldorf, Kent(UK), 05.07.2010 - Als Jungunternehmer Nicolas M. die Insolvenz Agentur in Düsseldorf kontaktierte drückten ihn in Deutschland bereis erhebliche Steuerschulden. Dabei war ein Jahr vorher die Welt noch in Ordnung - 2008 wurde der Inhaber einer Werbeagentur von der lokalen Presse als "Unternehmer des Jahres" ausgezeichnet. Doch der Erfolg lockte nicht nur Medien und Kunden, sondern auch das Finanzamt an. Im Rahmen einer zügig veranschlagten Betriebsprüfung hatten die Prüfer des Finanzamts für die vergangenen Jahre eine Steuernachzahlung über rund 312.000EUR erhoben, das Todesurteil für die gerade expandierende Werbeagentur und deren Inhaber. "Heute bin ich der Insolvenz Agentur und deren Experten sehr dankbar das man mir in rund 12 Monaten einen Neustart ermöglicht hat. Von meinen Schulden beim Finanzamt bin ich nun erfolgreich befreit" sagt Nicolas M. im Interview. Das Insolvenzverfahren in England/UK bietet erhebliche Vorteile weiß der Experte der Insolvenz Agentur Dr. Gert van Braacht: "Steuerschulden werden, anders als in Deutschland, bedingungslos mit in die Restschuldbefreiung einbezogen". Im heimischem Deutschland ist für Schuldner wie Nicolas M. das Finanzamt einer der schwierigsten Gläubiger. "Vergleichsverhandlungen mit dem Finanzamt gibt es in der BRD eher selten" sagt der Experte van Braacht. "Selbst wenn - finden diese statt, so lässt sich oft keine zufriedenstellende Lösung für unsere Mandanten finden denn das Finanzamt stellt sich quer" ergänzt er. Betroffenen mit entsprechendem Hintergrund rät die Insolvenz Agentur Kent deshalb regelmäßig zur weniger riskanten Restschuldbefreiung in England. "Herrn M. konnten wir in nur 12 Monaten vollständig rehabilitieren, das Finanzamt in Deutschland hat die Restschuldbefreiung wie erwartet bedingungslos akzeptieren müssen" erzählt Dr. Gert van Braacht. Ergänzend weißt Insolvenz-Experte am Ende des Gespräches darauf hin das nicht alle Schulden vollständig von der Restschuldbefreiung erfasst werden: "Geldstrafen, Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteile) oder Schulden aus kriminellen Handlungen können nicht im Rahmen der Restschuldbefreiung erlassen werden". Insolvenz Agentur GmbH & Co KG Herr Marcus Kray Königsallee 92A 40212 Düsseldorf presse@insolvenz-agentur.com +49 (0) 211 54593 - 110 http://www.insolvenz-agentur.com/de/presse/


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