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ERGO-Verbraucherinformation "Wenn der Schutzengel mal frei hat..."


Von ERGO Versicherungsgruppe AG

Eine Kinderinvaliditätsversicherung schützt im Notfall

Eine Kinderinvaliditätsversicherung schützt im Notfall So gerne man als Eltern seine Kinder in Watte packen möchte - zum Großwerden gehört ein gewisses Maß an Freiheit. ...
Thumb So gerne man als Eltern seine Kinder in Watte packen möchte - zum Großwerden gehört ein gewisses Maß an Freiheit. Und damit natürlich auch das Risiko: Beim Spielen und Toben kann immer etwas passieren und vor schweren Krankheiten ist leider niemand geschützt. Behält ein Kind in Folge eines solchen Unglücks dauerhafte Schäden und benötigt lebenslange Unterstützung, bedeutet dies, neben den psychischen, meist auch hohe finanzielle Belastungen. Können Eltern sich und ihre Kinder mit einer Kinderinvaliditätsversicherung ausreichend schützen? Die Experten der ERGO Versicherungsgruppe klären auf. Mehr als 277.000 schwerbehinderte Kinder und Jugendliche unter 25 in Deutschland benötigen oft lebenslange Betreuung und Unterstützung rund um die Uhr. Eine Ausbildung und der Einstieg ins Berufsleben sind - wenn überhaupt - meist nur eingeschränkt möglich. Ist eine Krankheit die Ursache der Behinderung, und dies betrifft rund 82 Prozent der Schwerbehinderten, so zahlt die gesetzliche Krankenversicherung zwar die medizinische Grundversorgung - doch nicht mehr! Jährlich tragen zudem zwei Millionen Kinder durch einen Unfall bleibende Schäden davon. Hier greift zwar die gesetzliche Unfallversicherung, aber nur, wenn der Unfall auf dem Schulweg oder in der Schule passiert ist. Was aber, wenn das Kind nachmittags vom Kletterbaum gestürzt ist? Und wenn aufgrund der krankheitsbedingten Behinderung teure Zusatzbehandlungen zum Wohl des Kindes notwendig werden? Nicht planbare Folgen "Eine Behinderung bedeutet nicht nur hohe medizinische Zusatzkosten", wissen die ERGO-Experten. "Betroffene brauchen in aller Regel auch dringend Mittel für den notwendigen Umbau der Wohnung oder die Anschaffung eines größeren Autos, das für den Transport des Kindes und seines Rollstuhls erforderlich ist." Auch die Betreuung können die Eltern in den seltensten Fällen alleine leisten - hier wird meist professionelle Hilfe benötigt, die ebenfalls viel Geld kosten kann. Und was passiert, wenn die Eltern selbst einmal älter und vielleicht hilfsbedürftig werden und irgendwann nicht mehr für ihr Kind da sein können? Eine finanzielle Absicherung des betroffenen Kindes beispielsweise in Form einer Kinderinvaliditätsversicherung kann dann zumindest die wirtschaftlichen Sorgen lindern. Eine sichere Unterstützung Die Kinderinvaliditätsversicherung zahlt, wenn dem Kind durch das Versorgungsamt eine Behinderung von 50 Prozent aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit bestätigt wird - dies kann zum Beispiel bei Diabetes vom insulinpflichtigen Typ I der Fall sein. Sobald ein Kind die Leistungen in Anspruch nehmen muss, sind keine weiteren Versicherungsbeiträge mehr zu zahlen. Es erhält dann entweder eine Einmalzahlung oder eine monatliche Rente für die Dauer der Behinderung. Die Einmalzahlung ist steuerfrei und muss auch nicht zurückgezahlt werden, sollte sich der Gesundheitszustand des Kindes wieder vollständig herstellen lassen. Allerdings ist bei einer Behinderung schwer vorherzusagen, wie lange und in welcher Höhe eine finanzielle Unterstützung erforderlich ist. Auch eine anfangs sehr hoch erscheinende Summe ist irgendwann aufgebraucht - und was dann? Nur eine Rente kann hier lebenslange Unterstützung geben. Je früher, desto besser Unfälle oder Krankheiten sind nicht auf ein bestimmtes Alter der Kinder begrenzt. Daher ist es bereits für frischgebackene Eltern sinnvoll, über eine so genannte Kinderinvaliditätsversicherung nachzudenken, raten die ERGO-Experten. Der Grund: "Je früher ein Vertrag abgeschlossen wird, desto umfassender die Sicherheit. Denn Krankheiten und daraus resultierende Beeinträchtigungen, unter denen das Kind bereits bei Vertragsabschluss leidet, können nicht mehr versichert werden." Der Versicherungsschutz endet normalerweise mit dem 18. Geburtstag des Kindes. Entsprechend den weiteren Lebensplänen - Lehre oder Studium - sollten die jungen Erwachsenen dann über ihre weitere Absicherung nachdenken. Anzahl der Anschläge (inkl. Leerzeichen): 3.959 Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. ERGO Versicherungsgruppe AG Dr. Claudia Wagner Victoriaplatz 2 40198 Düsseldorf 0211/477-2980 www.ergo.com/verbraucher Pressekontakt: HARTZKOM GmbH Sabine Gladkov Anglerstr. 11 80339 München ergo@hartzkom.de 089/998 461-0 http://www.hartzkom.de

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