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Patientenverfügungen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen


Von news.de GmbH

Im Krankheitsfall für Klarheit sorgen

Unfall oder Krankheit können jeden ganz plötzlich treffen. Was sollen die Angehörigen und Ärzte tun, wenn man selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann? In diesem Fall ist eine Patientenverfügung hilfreich. In ihr wird unter anderem festgeschrieben, welche medizinischen Mittel eingesetzt werden dürfen. Das Nachrichtenportal www.news.de erklärt, was nicht nur Patienten im Ernstfall beachten sollten.
Thumb Eine Patientenverfügung legt dem Arzt im Falle eines Unfalls oder Krankheit den Willen des Patienten schwarz auf weiß dar, wenn dieser sich selbst nicht mehr äußern kann. Aber etwa die Hälfte der existierenden Patientenverfügungen sind zu vage oder fehlerhaft formuliert. Damit sind sie rechtlich nicht bindend. Das Gesetz fordert nämlich, dass der konkrete Ernstfall präzise beschrieben werden muss. In der Patientenverfügung lässt sich festlegen, welche lebenserhaltenden Maßnahmen der Verfasser ablehnt. Im Gegenzug sollte konkret beschrieben werden, welche Therapien durchgeführt werden können. Hierfür können Verbraucher auf Formulare zurückgreifen, die beispielsweise Rettungsorganisationen anbieten. Außerdem sind die Dokumente zum Download im Internet verfügbar. Aber erst durch die persönliche Unterschrift mit Angabe von Ort und Datum ist die erstellte Erklärung verbindlich. Damit wird bestätigt, dass der Verfasser bei voller geistiger Gesundheit (http://www.news.de/gesundheit.html) die Bedeutung der Verfügung erfasst hat. Wer eine Verfügung hinterlegt, sollte zudem Personen festlegen, die bereit sind, die Inhalte der Verfügung umzusetzen. Im Idealfall sind dies der Ehepartner und die Kinder. Sinnvoll ist es, diese Personen dies durch ihre Unterschrift bestätigen zu lassen. Es empfiehlt sich das Dokument regelmäßig, in einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren zu aktualisieren. Kontakt: news.de GmbH Lisa Neumann Barfußgässchen 15 04109 Leipzig Tel: +49/341/49288-240 Fax: +49/341/49288-59 lisa.neumann@unister.de Die Unister-Gruppe betreibt erfolgreiche deutschsprachige Medienportale wie www.news.de und www.boersennews.de. Verbraucherinformationen werden mit dem Portal www.preisvergleich.de abgedeckt und der Reisebereich wird mit dem Online-Reisebüro www.ab-in-den-urlaub.de bedient. Aus dem Finanz- und Versicherungsbereich kommen unter anderem www.kredit.de, www.geld.de, www.versicherungen.de und www.private-krankenversicherung.de.


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Hinweis Für den Inhalt der Pressemitteilung ist der Einsteller, Lisa Neumann, verantwortlich.

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