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Datenschutz ist Qualitätsmerkmal


Von deutsche-datenschutzberatung.de

Datenschutz ist zum Dauerthema in den Medien geworden. Bei Mitarbeitern, Kunden und Geschäftspartnern wächst die Sorge vor dem Missbrauch ihrer Daten.

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Thumb Nach §4f BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) sind Unternehmen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, wenn mehr als 9 Personen ständig mit der Erhebung, Nutzung und Verarbeitung von personenbezogener Daten beschäftigt sind. Auch wenn keine Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten besteht, muss das Unternehmen für die Einhaltung des Bundesdatenschutzgesetzes sorgen und die vorgeschriebenen schriftlichen Dokumentationen (Verfahrensverzeichnisse) erstellen. Für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten gibt es 2 Möglichkeiten: Ein interner Mitarbeiter wird als Datenschutzbeauftragter ernannt oder ein externer Dienstleister wird damit beauftragt. Bei der Bestellung ist darauf zu achten, dass keine Interessenkonflikte entstehen. So dürfen weder Mitglieder der Geschäftsleitung noch der Personalleiter oder der IT-Leiter zum Datenschutzbeauftragten bestellt werden. Im Ulmer Urteil von 1990 (Az.: 5T 153/90-01 LG Ulm) wurden die Mindestanforderungen definiert: Der Datenschutzbeauftragte sollte Computerexperte sein und Kenntnisse im Datenschutzgesetz, Kenntnisse aller relevanten Rechtsvorschriften und Kenntnisse der betrieblichen Organisation haben. Ferner didaktische und pädagogische Fähigkeiten und Organisationstalent besitzen. Die deutsche-datenschutzberatung.de stellt ein Team von ausgebildeten und zertifizierten Datenschutzbeauftragten und Datenschutzauditoren, die durch ihre langjährige Erfahrung in den verschiedensten Branchen sowie durch regelmäßige Fort- und Weiterbildungen, Experten auf allen Gebieten des Datenschutzes sind. Unsere Dienstleistungen umfassen: - Datenschutzcheck im Unternehmen (Risiko- und Schwachstellenanalyse) - Datenschutz-Audit - Coaching und Betreuung des internen Datenschutzbeauftragten - Schulung der Mitarbeiter und Verpflichtung auf das Datengeheimnis (Sensibilisierung) - Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten als kostengünstige Alternative - Schulungen und Seminare von Datenschutzbeauftragten zu Beginn ihrer Tätigkeit und zur jährlichen Auffrischung ihrer Fachkunde Schritt für Schritt zum effektiven Datenschutz: In einer Bestandsaufnahme (Risiko- und Schwachstellenanalyse) wird der gegenwärtige IST-Zustand des Datenschutzes im Unternehmen festgestellt. Darauf basierend wird ein Maßnahmenkatalog erstellt und Lösungsvorschläge unterbreitet. In Abstimmung mit der Geschäftsführung und Verantwortliche im Personal- und IT-Bereich werden diese Maßnahmen Schritt für Schritt zu einem gesetzeskonformen Datenschutzmanagement nach dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) umgesetzt. In regelmäßigen Schulungen werden Mitarbeiter sensibilisiert. Regelmäßige Audits sorgen langfristig für einen sicheren Umgang mit Daten. Sie haben Fragen zum Datenschutz? Kontaktieren Sie uns: deutsche-datenschutzberatung.de www.deutsche-datenschutzberatung.de email: info@ddsb.de Tel.: 07121-514 983 0 deutsche-datenschutzberatung.de ist eine Marke der @Cons GmbH. deutsche-datenschutzberatung.de Brigitte Hohloch Graf-von-Soden-Str. Bürogebäude 10 88090 Immenstaad 07121-5149830 www.deutsche-datenschutzberatung.de Pressekontakt: @Cons GmbH Michael Widmaier Graf-von-Soden-Str. Bürogebäude 10 88090 Immenstaad datenschutz@atcons.de 07121-5149830 http://www.atcons.de


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