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Beim Umzug Steuern sparen
Auf Rechnung Arbeits- und Transportkosten ausweisen lassen / Umzugskosten immer überweisen / alle Rechnungen rund um den Umzug aufheben
04.08.2017
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04.08.2017:
Hattersheim – 3. August 2017 – Wer umzieht, kann Steuern sparen. Umzugskosten können als haushaltsnahe Dienstleistung, Werbungskosten, Sonderausgaben oder gegebenenfalls auch als außergewöhnliche Belastungen in der Steuererklärung berücksichtigt werden. Darauf macht der Bundesverband Möbelspedition und Logistik (AMÖ) e.V. aufmerksam. Haushaltsnahe Dienstleistung Privatumzüge werden steuerlich in der Regel wie haushaltsnahe Dienstleistungen behandelt. Auf Antrag können dann 20 Prozent von maximal 20.000 Euro geltend gemacht werden. Dazu muss eine ordnungsgemäße Rechnung des M... | Weiterlesen