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07.02.2017: Unternehmen, die von der reduzierten KWK-Umlage profitieren wollen, können für die erforderliche Meldung weitergeleiteter Strommengen ein ECG-Formular nutzen. ___ Meldung an Netzbetreiber bis 31. März 2017 erforderlich Kehl, 7. Februar 2017 - Die ECG Energie Consulting GmbH, Kehl, hat jetzt ein Formular bereitgestellt, mit dem stromintensive Unternehmen leichter nachweisen können, dass sie 2016 die Voraussetzungen für die reduzierte KWK-Umlage erfüllt haben: Bis 31. März 2017 müssen sie ihrem Netzbetreiber mitteilen, ob und wieviel Strom sie an Dritte weitergeleitet haben. Denn die re... | Weiterlesen