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Schwarzgeldzahlungen und Nichtigkeit

OLG Hamm Urteil vom 25.06.2015 (22 U 166/14, 145362)
17.01.2016: Aus § 133 BGB ergibt sich unter Anderem der Grundsatz falsa demonstratio non nocet, Latein für: Eine falsche Bezeichnung schadet nicht. Damit ist gemeint, dass, auch wenn die Parteien eines Vertrages für den Vertragsgegenstand eine objektiv falsche Bezeichnung verwenden, der Vertrag mi... | mehr