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15.12.2022:   Jährlich müssen die mit der Überwachung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) zuständigen Kommunalbehörden die Zahlen für den abgelaufenen Berichtszeitraum an die Statistik übermitteln. Das Statistische Bundesamt hat am 14.12.22 die Erhebungsunterlagen für das Berichtsjahr 2022 zur Verfügung gestellt.   Die Zuständigkeit zum Prostituiertenschutzgesetz liegt bundesweit fast lückenlos bei den Kreisverwaltungen und kreisfreien Städten. Hier müssen die Meldungen der in der Prostitution tätigen Personen sowie die Anträge auf erlaubnispflichtige Tätigkeiten in diesem Ber... | Weiterlesen

Prostituiertenschutzgesetz – neue Zuständigkeit in Thüringen

Die Ausführung des ProstSchG geht auf Kreise und kreisfreie Städte über
19.10.2021:  Bereits in 2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Im Kern sieht es Meldepflichten für in der Prostitution tätige Personen sowie Erlaubnispflichten für Prostitutionsbetriebe, Fahrzeuge, Veranstaltungen und Vermittlung. Die Zuständigkeit wurde bundesland-individuell bei Städten, Kreisen oder Landesbehörden verortet.      Während Thüringen (Landesverwaltungsamt), Mecklenburg-Vorpommern (Landesamt für Gesundheit und Soziales) und die Stadtstaaten (Gesundheitsbehörden) zunächst zentrale Landesbehörden mit der neuen Aufgabe betraut haben, so haben zahlreiche LÃ... | Weiterlesen

04.12.2020: Zum Dezember hat das Statistische Bundesamt über die neueste Anpassung der „Erhebungsunterlagen Statistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz für das Berichtsjahr 2020“ informiert.   Zum Dezember hat das Statistische Bundesamt über die neueste Anpassung der „Erhebungsunterlagen Statistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz für das Berichtsjahr 2020“ informiert. Mit dem Inkrafttreten der Prostitutions-Statistikverordnung und des Prostituiertenschutzgesetzes (§ 36 Abs. 3 in Verbindung mit § 35 ProstSchG) müssen zum Jahresende Bundesstatistiken nach dem Prostituiertenschutzgesetz... | Weiterlesen

21.02.2018: Zum 1.7.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Die Umsetzung, geregelt durch Umsetzungsverordnungen der einzelnen Bundesländer, ist zum Jahresende 2017 in die heiße Phase eingetreten. Während bis zum 31.12.2017 noch eine Übergangsphase lief, gelten die neuen Regelungen seit Januar grundsätzlich bundesweit verbindlich. Kreise, Städte und Gemeinden bundesweit sind von der Umsetzung intensiv betroffen. Zum 1.7.2017 ist das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft getreten. Die Umsetzung, geregelt durch Umsetzungsverordnungen der einzelnen Bundesländer, ist zum Jahresende 201... | Weiterlesen

09.11.2017: Das Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" sieht eine Anmeldepflicht vor. EDV Ermtraud GmbH, Spezialist im Gewerbe- und Erlaubniswesen, stellt Lösungen zur Verfügung. Das "Gesetz zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen" sieht eine Anmeldepflicht vor. Prostituierte müssen sich bei den Ordnungsbehörden registrieren. Die Übergangsfrist dafür läuft Ende Dezember 2017 ab. Ab Januar 2018 besteht eine Ausweispflicht. Gemäß §4 ProstSchG sind Angaben zur Person, Anschriften, Ortsangaben zur Tätigkeit zu machen. In der Prostitution tätige Personen erhalten... | Weiterlesen